«Nanopartikel sollen nicht der Asbest von morgen werden», übertitelt die Suva eine aktuelle Pressemitteilung. Sie berichtet von einer Studie, die zeigt, dass in der Schweiz 1300 Arbeitnehmer mit Nanopartikeln in Berührung kommen. Nanopartikel sind kleiner als 100 Millionstel Millimeter und können über die Lunge ins Blut gelangen und krank machen. Die Studie basiert auf einer Firmenbefragung und ist ein hilfloser Versuch, Versäumnisse des Parlaments wettzumachen: In der Schweiz gibt es weder ein Zulassungsverfahren, noch müssen Betriebe melden, wenn sie Nanopartikel verarbeiten, noch erfährt der Konsument, ob ein Produkt solche enthält (vgl. «Artikel zum Thema»). Gäbe es nur schon eine Meldepflicht, wüsste man viel genauer, wie oft Nanomaterialien eingesetzt werden.
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Nanopartikel: Noch immer keine Meldepflicht
Nanopartikel
Noch immer keine Meldepflicht
Lesezeit: 1 Minute
Nanopartikel können krank machen. Und noch immer gibt es keinen gesetzlichen Schutz vor den Gefahren.
Von Dominique Strebel
Veröffentlicht am 30. März 2009 - 19:15 Uhr
Veröffentlicht am 30. März 2009 - 19:15 Uhr