Als eingeloggte Beobachter-Abonnentin erfahren Sie in diesem Inhalt:

  • welche fünf Mietmängel aus der Beratungspraxis des Beobachters häufig auftreten.
  • wie Sie als Mieter die Vermieterin auf einen Mangel aufmerksam machen.
  • was zu tun ist, wenn der Vermieter die Behebung des Mangels auf Sie abschiebt.
  • in welcher Situation eine Reduktion des Mietzinses gerechtfertigt ist.

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Die Verwaltung unternimmt einfach nichts: Diese Erfahrung machen Mieterinnen und Mieter immer wieder. Dabei sind Vermieter verpflichtet, Mängel zu beheben, die man nicht selbst bewältigen kann. Wenn das nicht oder nicht sofort möglich ist, muss die Verwaltung den Mietzins reduzieren Mietmängel Die volle Miete für eine Bruchbude? , bis das Problem aus der Welt geschafft ist.

Druck aufsetzen können Mieterinnen und Mieter, indem sie dem Vermieter den Mangel melden, eine angemessene Frist zur Behebung setzen und die Hinterlegung des Mietzinses androhen – eingeschrieben. Falls trotzdem nichts passiert, können sie den nächsten Mietzins an die Hinterlegungsstelle der Mietschlichtungsstelle zahlen und das der Verwaltung mitteilen. Innert 30 Tagen müssen sie ein Begehren um Mängelbehebung, Mietzinsherabsetzung und Verwendung des hinterlegten Zinses zur Schadensbehebung stellen (siehe Musterbrief «Mietmängel anzeigen und Hinterlegung androhen»).