Wer einem Freund oder einer Bekannten sein Auto überlässt, muss einkalkulieren, dass während der Fahrt ein Schaden entstehen kann. Richtig ärgerlich wird es für den Halter, wenn die Fremdlenkerin bei der Unfallfahrt keinen gültigen Führerausweis hatte.

Ob die Versicherung in einem solchen Fall ihre Leistung verweigern kann, sagt Beobachter-Expertin Rosmarie Naef – in der neuen Ausgabe «Ein Fall für SRF 3 – Recht verdrehte Rechtsfälle».

Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema:

  1. Auto ausleihen: Wer sein Auto ausleiht, muss sich vergewissern, dass der andere über den erforderlichen Führerausweis verfügt, sonst machen sich beide strafbar, und es kann bei einem Unfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Auf der sicheren Seite ist, wer sich den Führerausweis zeigen lässt.
  2. Versicherung: Wer sein Auto Dritten überlässt, sollte sich bei seiner Motorhaftpflichtversicherung erkundigen, was hinsichtlich Fremdlenker gilt. Prüfenswert ist auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. – Wer selbst fremde Autos fährt, sollte bei seiner Privathaftpflichtversicherung abklären, wie er sich am besten versichern lassen kann (z.B. Versicherungszusatz: „gelegentliches Benützen fremder Fahrzeuge).
  3. Probleme mit der Versicherung: Wer Probleme mit seiner Versicherung hat, sollte eine schriftliche Stellungnahme verlangen, weshalb ein Schaden nicht übernommen wird. Falls eine Einigung nicht möglich ist, kann man sich an den Versicherungsombudsmann. Die Unterstützung ist kostenlos.