Dieses wird Ihnen weiter ausgezahlt. Angestellte haben nach einem Unfall Anspruch auf ein Taggeld, wenn und solange sie wegen des Unfalls ganz oder teilweise arbeitsunfähig sind. Das Taggeld wird ab dem dritten Tag nach dem Unfall ausgerichtet. Es beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Lohns, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Der Taggeldanspruch erlischt mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit oder dem Beginn der Auszahlung einer Invalidenrente. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses hingegen führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs. Die Suva wird Ihnen also weiterhin ein Taggeld auszahlen müssen. Anders als bei einer Krankentaggeldversicherung besteht bei der Unfallversicherung auch kein Höchstanspruch: Falls nötig, wird das Unfalltaggeld also auch nach 720 Tagen weiter ausgezahlt.