Nein, die Einführung des neuen Ausländergesetzes ist erst auf den 1. Januar 2008 geplant. Zudem ist Ihre Angst unbegründet. Man wird Sie nicht aus der Schweiz ausweisen, weil Sie arbeitslos sind - auch nicht nach der Einführung des neuen Ausländergesetzes. Weil Sie mit Ihrer Schweizer Ehefrau zusammenleben, haben Sie Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung. Übrigens haben Sie Stempelgelder zugut, wenn Sie die Voraussetzungen des Arbeitslosengesetzes erfüllen und in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate angestellt waren. Das andere grosse Rechtsgebiet im Ausländerrecht, das Asylgesetz, wird teils schon auf den 1. Januar 2007 eingeführt, der grösste Teil aber ebenfalls erst auf den 1. Januar 2008. Hier finden Sie die aktuellen und die revidierten Gesetzestexte zum Ausländerrecht: www.bfm.admin.ch.
Abstimmung vom 24.9.2006
Ausländerrecht ab sofort?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Ich bin Äthiopier, meine Frau ist Schweizerin. Ich habe vor kurzem meine Arbeit verloren. Muss ich jetzt damit rechnen, dass ich ausgewiesen werde? Gilt das neue, strengere Ausländergesetz, das am 24. September 2006 angenommen wurde, ab sofort?
Von Verena Walther
Veröffentlicht am 9. Oktober 2006 - 14:35 Uhr
Veröffentlicht am 9. Oktober 2006 - 14:35 Uhr