Nur: Kälins wussten nichts davon. Ihre Unterschriften zur Erteilung des Näherbaurechts waren plump gefälscht worden.
Leo Kälin wehrte sich – zunächst vergeblich. Seine eingeschriebene Beschwerde beantwortete die Gemeinde aber nicht. Ein Baustopp zwecks Abklärung des Vorwurfs wurde gar nicht erst erwogen.
Erst als Kälin einen Anwalt einschaltete, wurde der Architekt einvernommen. Seine Variante: Kälins hätten ihm die Pläne unterschrieben zurückgeschickt, was ihr Einverständnis bedeute. Darauf habe er über der Unterschrift den Vermerk «Näherbaurecht» sowie «Langnau a. A.» angebracht. Damit hatte der Architekt aber auch zugegeben, eine Urkunde verfälscht zu haben – ein strafbarer Tatbestand.
Der Bau ging unterdessen zügig voran, wobei der Architekt das Projekt so abänderte, dass kein Näherbaurecht mehr nötig war. Wesentlich langsamer schritt die Gerichtsbarkeit voran. Zwei Jahre gingen ins Land, ehe das Gericht den Angeklagten zu sieben Tagen Gefängnis bedingt und zu einer Prozessentschädigung von 4000 Franken verurteilte. Auf dieses Geld warten Kälins noch heute. Ihr Sieg war ohnehin teuer erkauft: 26000 Franken Anwaltskosten müssen sie selbst tragen.
Baubewilligung
Gefälschte Unterschriften
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Nachdem die Anrainer, das Ehepaar Kälin, zugestimmt hatten, gab es für die Gemeinde Langnau am Albis keinen Grund, dem Architekten und Bauherrn die Baubewilligung zu verweigern.
Von Urs von Tobel
Veröffentlicht am 1. März 2005 - 10:32 Uhr
Veröffentlicht am 1. März 2005 - 10:32 Uhr
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