Darauf ist bei der Holzbehandlung gegen Schädlinge zu achten:
- Lassen Sie die Arbeiten nur durch Holzschutzspezialisten ausführen (Lignum-Liste).
- Bestehen Sie auf der Verwendung von Mitteln, die das Gütezeichen der Lignum tragen. Diese sind auf ihre Tauglichkeit hin geprüft.
- Nach dem Ende der Arbeit muss an einer gut sichtbaren Stelle im Estrich eine Tafel angebracht werden, die folgende Angaben enthält: Name und Adresse der Holzschutzfirma; Name des Schutzmittels mit Wirkstoffen und der Nummer des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal); eingesetzte Schutzmittelmenge; Datum der Behandlung.
Bei Verdacht auf Holzschädlinge kann bei der Lignum eine Liste von Holzschutzspezialisten bestellt werden:
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Lignum
www.lignum.ch