Meins ist meins: Normalerweise ist Eigentum an einem Grundstück nicht eingeschränkt. Wenn das Grundstück jedoch mit einer sogenannten Dienstbarkeit belastet ist, muss man es ein wenig mit anderen teilen. Da kann es sein, dass der Nachbar über das Grundstück spaziert, Leitungen darauf verlegt oder Bauabstände verletzt – und man ist verpflichtet, das zu dulden.

Eine Dienstbarkeit erlaubt nämlich, ein fremdes Grundstück in einer bestimmten Weise zu gebrauchen (siehe Dienstbarkeit oder Servitut: Was ist das?). Das kann für Konflikte sorgen – und es hilft, die Rechtslage zu kennen. Eine Übersicht.