Im Stockwerkeigentum wird zwischen Sonderrecht und allgemeinen Teilen unterschieden. Sonderrecht verschafft Ihnen eine ähnliche Stellung wie jene eines Alleineigentümers, weshalb Sie beispielsweise frei sind im Innenausbau Ihrer Wohnung. Selbstverständlich haben Sie dabei auch alle entsprechenden Kosten allein zu tragen. Für die allgemeinen Teile dagegen ist die Gemeinschaft, das heisst alle Stockwerkeigentümer des Hauses, zuständig - auch was die Kosten betrifft. Eine Fassadenrenovation zum Beispiel muss daher von ihr beschlossen werden, denn die Grundmauern sind zwingend gemeinschaftlich und können nicht zu Sonderrecht erklärt werden - Fenster hingegen schon. Warum Sie aber auch dann noch nicht frei wählen dürfen, wie Ihre neuen Fenster aussehen sollen, erfahren Sie auf HelpOnline.