Die meisten Gemeinden kennen Polizeiverordnungen, die die Ruhezeiten für alle verbindlich regeln. Üblicherweise schreiben diese vor, dass von 22 Uhr bis 7 Uhr Nachtruhe zu herrschen hat. Laute Musik nach 22 Uhr brauchen Sie sich demnach nicht gefallen zu lassen. Oft schreiben auch Hausordnungen vor, dass man sich nach 22 Uhr störender Tätigkeiten zu enthalten hat. Versuchen Sie zuerst, bei den Nachtruhestörern Verständnis für Ihre Bedürfnisse zu wecken. Haben Sie dabei auch Verständnis für die Jugendlichen; ihnen sollte es möglich sein, sich hie und da nach 22 Uhr treffen zu können. Führen die Verhandlungen nicht zum Erfolg, können Sie vom Vermieter verlangen, dass er für Ordnung sorgt. Wenn die Störungen besonders krass sind, können Sie nach 22 Uhr auch die Polizei aufbieten.
WohnenJugendtreffs: Viel Lärm ums Haus
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Die Jugendlichen in unserem Quartier funktionieren jeweils abends den Spielplatz zu einer Disco um. Bis gegen Mitternacht dröhnt dann die Musik in mein Schlafzimmer. Kann ich mich dagegen wehren? Marianne K.
Von Marc Caprez
Veröffentlicht am 10.06.2003
Veröffentlicht am 10.06.2003
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