Eine konkrete zeitliche Vorschrift für solche Unterhaltsarbeiten existiert nicht. Soweit ersichtlich, liegt bisher auch kein Gerichtsentscheid zu dieser Frage vor. Sowohl Interessenverbände der Mieter- als auch der Vermieterschaft empfehlen für die Schneeräumung und das Streuen als Richtzeiten zirka 7 Uhr bis 21 Uhr. Während dieses Zeitraums ist üblicherweise mit Fussgängerverkehr zu rechnen. Es kann grundsätzlich also nicht erwartet werden, dass der Winterunterhalt schon ab fünf Uhr oder gar die ganze Nacht über gewährleistet wird. Diese Verpflichtung könnte sich nur aus einer entsprechenden ausdrücklichen Vertragsbestimmung oder aus anderen besonderen Umständen ergeben. Sind Sie vertraglich zum Winterdienst verpflichtet, muss der Vermieter Ihnen auch die nötigen Arbeitsgeräte, Splitt und Salz zur Verfügung stellen.
Hauswartung
Rechte Zeit fürs Schaufeln
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Ich bin Mieterin und bin für die Hauswartung zuständig. Von wann bis wann habe ich den Zugang zum Haus jeweils von Schnee und Eis freizuhalten? Muss ich für allfällige Frühaufsteher schon um fünf Uhr mit Schaufeln beginnen? Margrit B.
Veröffentlicht am 13. Februar 2004 - 18:49 Uhr