Ich rate Ihnen, die Kündigung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anzufechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu verlangen. Sonst droht Ihnen, dass Sie bald auf der Strasse stehen. Sofern Sie nachweisen können, dass der Auszug aus der Wohnung für Sie oder Ihre Familie eine Härte zur Folge hätte, haben Sie trotz Ihrem Verschulden gute Chancen, dass die Frist hinausgeschoben wird. Voraussetzung ist aber, dass Sie den Mietzins immer pünktlich bezahlt haben. Bis zum Verhandlungstermin sollten Sie nicht untätig sein. Denn vor der Schlichtungsbehörde müssen Sie Ihre Suchbemühungen belegen können. Suchen Sie also intensiv nach einer neuen Wohnung. Vielleicht haben Sie ja Glück und finden auf den Kündigungstermin hin eine neue Bleibe.
MieterstreitKündigung anfechten?
Lesezeit: 1 Minute
Ich hatte in letzter Zeit einige persönliche Probleme. Das führte auch zu Streitigkeiten mit meinen Mitmietern. Der Vermieter hat mich zweimal schriftlich abgemahnt. Nach dem letzten Krach habe ich nun die Kündigung erhalten. Habe ich trotzdem Chancen auf eine Erstreckung? Pius F.
Von Marc Caprez
Veröffentlicht am 08.11.2004
Veröffentlicht am 08.11.2004
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