Theoretisch ja, praktisch wohl nur mit viel Geduld. Wenn die Störenfriede nicht zur Einsicht gebracht werden können, dass die Pflicht zur nachbarlichen Rücksichtnahme auch für sie gilt, ist der Weg harzig.

Als Stockwerkeigentümer gelangen Sie zunächst am besten an Ihre Verwaltung, wenn Sie eine haben, oder dann direkt an die andern Eigentümer. Finden Sie heraus, ob sich weitere Hausbewohner gestört fühlen. Das würde Ihrem Anliegen mehr Gewicht verleihen.

3 Tipps - Partylärm

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Was tun, wenn der Nachbar zu viel Lärm verursacht?
Quelle: Brightcove
Ausserordentliche Kündigung kann vom Nachbarn angefochten werden

Sie oder die Verwaltung sollten dann den Eigentümer informieren, der die Wohnung vermietet. Bitten Sie ihn, für Ruhe zu sorgen. Falls nötig, muss er das Mietverhältnis nach entsprechender Abmahnung ausserordentlich kündigen.

Wenn die Mieter die Kündigung anfechten, muss ihnen nachgewiesen werden, dass sie sich rücksichtslos verhalten haben – das verzögert den Auszug nicht nur, sondern oft scheitert die Kündigung daran ganz. Manchmal ist es daher besser, ganz normal nach Vertrag zu kündigen – am Ende kann das schneller gehen.

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Nicht immer ist bei Nachbarstreitigkeiten eine gütliche Einigung möglich. Je nach Art der Störung können Sie gerichtlich gegen Ihren Nachbarn vorgehen. Auf Guider finden Beobachter-Abonnenten detaillierte Informationen, welche Wege in einem solchen Fall offenstehen.

Stockwerkeigentümer müssen störende Vorfälle nachweisen können

Schert sich der Vermieter nicht um die Ruhe im Haus, muss die Eigentümergemeinschaft Druck aufsetzen. Die Verwaltung oder interessierte Eigentümer sollten die störenden Vorfälle protokollieren und dem Vermieter mittels Einschreiben vorhalten. Nützt alles nichts, kann dieser Eigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden – wenn sich die massiven Pflichtverletzungen seiner Mieter nachweisen lassen.

Damit die Gemeinschaft aber auf Ausschluss klagen kann, braucht es einen Mehrheitsbeschluss. Und es braucht Risikobereitschaft: Mit einer Ausschlussklage hatten bisher erst sehr wenige Gemeinschaften Erfolg.

Oft ist der juristische Weg nicht der zielführende – nur schon, weil ein Prozess dem Hausfrieden meist abträglich ist. Wenn noch eine kleine Chance besteht, ohne Gericht eine Lösung zu finden, sollten Sie sie ergreifen – zum Beispiel mit einer Mediation.

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