Verkaufsregale voller Flaschen, Tüten und Sprays: Sie alle versprechen Hilfe gegen Ungeziefer, unerwünschte Pflanzen, Moose und Pilze. Die Auswahl an Herbiziden, Fungiziden und Insektiziden ist gross in den Gartencentern und Baumärkten. Obwohl man sie gar nicht überall im Garten anwenden darf: Seit 2001 ist es in der Schweiz für Private verboten, Herbizide auf befestigten Plätzen und Wegen, Dächern und Terrassen, in Hecken, entlang von Strassen und rund um Gewässer auszubringen. Denn von dort gelangen sie mit dem Regen leicht in die Kanalisation und schliesslich in Bäche, Flüsse und Seen – und können ein Risiko für Wasserlebewesen, Bodenorganismen und den Menschen sein.

Verbot wird oft nicht beachtet

In Schweizer Privatgärten werden Pelargonsäure und Glyphosat am häufigsten verwendet. Vor allem Letzteres ist stark umstritten. Ende März 2015 wurde es von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als potenziell krebsfördernd eingestuft. Coop und Migros nahmen daraufhin glyphosathaltige Produkte aus dem Sortiment.Die Herbizidverbote scheinen bis heute nicht in der breiten Bevölkerung angekommen zu sein. Das zeigen verschiedene Indizien:

  • Der WWF schätzt, dass jedes Jahr in Privatgärten 400 Tonnen Pestizide versprüht werden – darunter auch eine Menge Totalherbizide, die vor allem dazu benutzt werden, Wege und Plätze unkrautfrei zu halten.
  • Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) stellte 2010 fest, dass 50 Prozent der Hobbygärtner noch nie vom Herbizidverbot gehört hatten – neun Jahre nach Einführung des Gesetzes. Das hat sich seither laut Bettina Hitzfeld vom Bafu kaum geändert.
  • Selbst das Verkaufspersonal ist oft zu wenig informiert. In der SRF-Sendung «Espresso» machte man vor einem Jahr eine Stichprobe bei vier Verkaufsstellen und verlangte nach Herbiziden, die man auf Wegen und Plätzen einsetzen dürfe – und wurde in keinem Fall auf das Verbot aufmerksam gemacht.
Wieso Pelargonsäure verkauft wird

Wer ist schuld, dass Hobbygärtner nach wie vor Herbizide an Orten spritzen, wo sie verboten sind? Das Bundesamt für Landwirtschaft, das die Wirkstoffe zulässt? Der Hersteller, der nur das auf die Etikette schreibt, was er von Gesetzes wegen muss – und manchmal sogar dies weglässt? Der Detailhandel, der die Produkte in Umlauf bringt und sein Personal nicht informiert? Oder ist allein der Anwender verantwortlich? Mit wem immer man diese Frage diskutiert – alle schieben sich die Verantwortung gegenseitig zu. Klar ist: Im Fall einer Anzeige wäre der Anwender haftbar. Doch dem wird es nicht einfach gemacht.

Obwohl seit Dezember 2013 auf jeder Herbizidpackung stehen müsste, wo man das Mittel spritzen darf und wo nicht, zeigen Stichproben, dass dem nicht so ist. Einige Hersteller umgehen das Verbot gezielt: So wird ein Produkt angeboten mit dem Hinweis «Für Wege und Plätze». Es enthält Pelargonsäure. Auf der Flasche steht, es eigne sich zur Bekämpfung von Algen und Moosen, könne aber auch andere Pflanzen abtöten. Das ist für viele Benutzer ein willkommener Nebeneffekt, denn selten will ein Gärtner das Moos zwischen den Fugen entfernen, aber den Löwenzahn stehen lassen.

Quelle: Insadco, Bilderbox, DDP Images
Anbieter rechtfertigen sich

Weshalb ist der Verkauf solcher Produkte trotzdem möglich? Wirkstoffe, die gegen Algen und Moose verwendet werden, gelten als Biozide. Sie werden vom Bundesamt für Gesundheit bewilligt und nicht vom Bundesamt für Landwirtschaft, das die Zulassungshoheit für Herbizide hat, also Mittel gegen alle anderen Pflanzen. Als Biozid darf das Produkt aber verkauft werden. Diese Gesetzeslücke nutzt zumindest der Hersteller Compo, um einen eigentlich für Wege und Plätze verbotenen Wirkstoff sogar explizit für diese Bereiche anpreisen zu können. Albert Grenacher vom Beratungsservice der Compo Jardin AG sagt dazu: «Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass die Leute trotz Verbot Herbizide einsetzen. Da Pelargonsäure viel schneller abgebaut wird als Glyphosat, sollen sie unserer Meinung nach wenn schon die bessere Variante für die Umwelt verwenden.»

Auch wer biologisch gärtnert und seine Pflanzenschutzmittel beim grössten Anbieter Andermatt Biogarten bezieht, muss aufpassen: Unter Unkrautvernichtung bietet die Firma nebst mechanischen Lösungen auch ein Herbizid auf Pelargonsäure-Basis an. Doch der Biostandard in der Schweiz, in der Landwirtschaft wie im Gartenbau, schliesst Herbizide eigentlich aus. Ralph Schwarz, Geschäftsführer von Andermatt Biogarten, schreibt dazu: «Die Zusammensetzung des Produkts entspricht den Kriterien, die es als Bio-Unkrautbekämpfungsmittel rechtfertigen würden. Deshalb haben wir uns entschlossen, das Produkt zu führen, auch wenn Herbizide von Bio Suisse im Biolandbau generell abgelehnt werden.»

Die Herbizid-Verbote scheinen bis heute nicht in der breiten Bevölkerung angekommen zu sein.

Behörden, Umweltverbände, Hersteller, Händler – alle wissen, dass der Umgang mit Herbiziden im Privatgarten problematisch ist. 2012 lancierte die Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz darum die Kampagne «Stopp den Giftzwerg» – mit dem Ziel, die Bevölkerung zum Verzicht auf toxische Substanzen zu bewegen.

Auf politischer Ebene wird derzeit ein Aktionsplan unter anderem für Hobbygärtner entworfen, um die Risiken von Pflanzenschutzmitteln zu mindern und die nachhaltige Anwendung zu fördern. Das Bundesamt für Landwirtschaft arbeitet an einer Liste, die aufzeigen soll, welche Produkte sich für Hausgärten eignen und welche nicht. Bioterra, der Verband deutschschweizerischer Gartenbauvereine und der Schweizer Familiengärtner-Verband wollen eine Internetplattform schaffen, auf der die Produkte erklärt und von einer unabhängigen Kommission beurteilt werden.

Rosenschutz lässt Bienen sterben

Denn nicht nur Herbizide an verbotenen Orten sind ein Problem, sondern auch Insektizide und Fungizide. Das Wasserforschungsinstitut Eawag meldete 2009: Von 60 befragten Haushalten gaben 80 Prozent an, im Garten Pestizide einzusetzen, vorwiegend Insektizide zum Schutz von Rosen.

Insektizide stehen aber auch als Ursache für das Bienensterben im Fokus. Dass sogenannte Neonicotinoide den Honigbienen und Hummeln stark schaden, gilt als erwiesen. Die Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam sind seit Ende 2013 im Hausgarten verboten. Entsprechende Produkte verschwanden von den Regalen. Ob der Hobbygärtner, bei dem noch solche Flaschen in der Garage herumstehen, das mitbekommen hat, muss freilich bezweifelt werden.

Alternativen zur Chemiekeule

Pflanzen vor Schädlingen und Krankheiten schützen – auf natürliche Art

  • Lassen Sie sich bei der Wahl der Pflanzen gut beraten und setzen Sie auf krankheitsresistente Sorten.
  • Wählen Sie den richtigen Standort. Der Nährstoff- und Wasserbedarf ist je nach Pflanze anders. Wenn die Pflanze wegen eines ungünstigen Standorts gestresst ist, ist sie anfälliger für Krankheiten.
  • Setzen Sie zur generellen Stärkung der Pflanze Ackerschachtelhalm-Brühe an: ein Kilo Ackerschachtelhalme auf zehn Liter Wasser, 24 Stunden einweichen lassen, 20 Minuten leicht kochen. Fünffach verdünnt verabreichen.
  • Halten Sie den Fruchtwechsel konsequent ein.
  • Ziehen Sie Nützlinge an. Etwa: Tontöpfe mit Holzwolle füllen, umgekehrt auf Holzstecken stellen; darin nisten sich Ohrwürmer ein, die Läuse und Spinnmilben fressen. Oder Wildblumenwiesen anlegen und «Insektenhotels» (Nisthilfen) aufstellen, um Marienkäfer anzulocken.
  • Entfernen Sie kranke Pflanzenteile. Diese nicht kompostieren, sondern im Kehricht entsorgen.

 
Unkraut regulieren – Möglichkeiten nebst dem klassischen Jäten

Auf Kiesplätzen

  • Darauf achten, dass die Kiesschicht nicht zu dünn ist. Je dicker sie ist, umso mehr bewegen sich die Kieselsteine, wenn man darauf geht oder Stühle hin und her schiebt. Aufkeimendes Unkraut wird so fortlaufend mechanisch vernichtet.
  • Mit einem Abflammgerät das Unkraut abbrennen, wenn es noch möglichst klein ist.
  • Im Herbst kein Laub auf Kiesplätzen liegen lassen. Der Humusanteil zwischen den Kieselsteinen wird sonst immer grösser, und das Unkrautsamen hat eine bessere Grundlage.


Zwischen Steinplatten

  • Mit einem Abflammgerät das Unkraut abbrennen, wenn es noch möglichst klein ist.
  • Die Ritzen zwischen den Platten mit Pflanzen besiedeln, die einem gefallen und die dem Unkraut wenig Platz lassen. Es eignen sich etwa kriechende Thymiansorten, Hauswurz oder Mauerpfeffer-Arten. Einige Samenhändler bieten auch spezielle Samenmischungen für Pflasterfugen an.


Im Beet

  • Herausfinden, um welches Kraut es sich genau handelt.
  • Einjährige Pflanzen können gut reguliert werden, wenn man sie jedes Jahr vor dem Versamen jätet. Sie haben kein starkes Wurzelwerk und lassen sich leicht entfernen.
  • Mehrjährige Unkräuter bilden meist ein weitverzweigtes Wurzelwerk (etwa Giersch, Quecken, Winde, Kriechender Hahnenfuss). Es ist sehr schwierig, sie zwischen den anderen Pflanzen restlos zu entfernen. Bewährt hat sich folgende Methode: die bestehenden Pflanzen im Frühling oder Herbst ausgraben, den Wurzelballen komplett von Erde säubern und in einen Topf mit unkrautfreier Gartenerde setzen. Die verunkrautete Fläche während zweier Jahre mit schwarzer Gewebefolie abdecken. Danach die Pflanzen aus den Töpfen wieder ins Beet setzen.
Quelle: Insadco, Bilderbox, DDP Images

Buchtipps

  • Otto Schmid, Silvia Henggeler: «Biologischer Pflanzenschutz im Garten»; Ulmer, 2012, 256 Seiten, CHF 34.90
  • Brunhilde Bross-Burkhardt: «Lob des Unkrauts. Wilde Pflanzen in Garten und Stadt – nützlich und schön»; Haupt-Verlag, 2015, 208 Seiten, CHF 36.90