Da Sie als Halter eingetragen sind, gelten Sie automatisch als Adressat für Bussen und Vorladungen. Bei Ordnungsbussen können Sie gleich auf der Rückseite angeben, wer tatsächlich gefahren ist. Gegenüber Familienangehörigen besitzen Sie allerdings ein Zeugnisverweigerungsrecht. Das heisst: Selbst wenn Sie wissen, welche Person zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Auto gefahren ist, müssen Sie diese nicht bei der Polizei verpetzen. Grundsätzlich könnten Sie den Bussenzettel also zurückschicken und geltend machen, es sei jemand aus Ihrer Familie gefahren. Dies birgt aber Risiken. Zunächst wissen Sie nicht, welche Beweise (etwa auf dem Foto) tatsächlich vorliegen. Zudem besteht die Gefahr, dass die Untersuchungsbehörde alle - also auch die unschuldigen - Familienmitglieder vorlädt. Gerade bei geringfügigen Verkehrsbussen «lohnt» sich ein solcher Aufwand kaum.
Strassenverkehr
Angehörige verpfeifen?
Lesezeit: 1 Minute
Frage: Ich bin als Halter unseres Familienwagens registriert. Das Auto wurde von einem Radargerät geblitzt, ich war aber sicher nicht am Steuer. Muss ich nun nach dem Verkehrssünder forschen?
Von Daniel Leiser
Veröffentlicht am 17. Dezember 2007 - 14:08 Uhr
Veröffentlicht am 17. Dezember 2007 - 14:08 Uhr
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