Wie so oft ist das nicht ganz klar. Im Gesetz steht zwar: Die Wohnung muss am letzten Tag der Mietdauer während der gewöhnlichen Geschäftszeiten zurückgegeben werden. Es gibt aber regionale Unterschiede, die der gesetzlichen Regelung vorgehen. Zudem kann im Mietvertrag ein beliebiger Termin vereinbart werden.

Wenn der Rückgabetermin auf einen Sonntag oder Feiertag fällt, müssen Sie die Wohnung erst am nächsten Werktag zurückgeben. Verbreitet gilt auch der Samstag als Werktag.

Das bedeutet: Egal, in welchem Kanton Sie wohnen, der Rückgabetermin fällt auf den Dienstag nach Ostern. Teilen Sie der Verwaltung mit, dass Sie den vorgegebenen Termin nicht einhalten können und müssen. Lassen Sie sich den neuen Termin schriftlich bestätigen. Wenn Sie sich nicht über den Rückgabetermin einigen können, reinigen Sie die Wohnung und schicken der Verwaltung die Schlüssel per Einschreiben zurück. Die Wohnung gilt als abgegeben, sobald die Verwaltung den Brief empfängt.

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