Grundsätzlich müssen alle Haushalte, in denen betriebsbereite Radio- und/oder Fernsehgeräte stehen, Empfangsgebühren (auch Konzession genannt) zahlen. Grundlage ist das Radio- und Fernsehgesetz. Die Zahlungspflicht besteht, egal, wie häufig man fernsieht, ob man in- oder nur ausländische Sender empfängt, ob man dazu einen Kabelanschluss, eine Parabol- oder eine Zimmerantenne benutzt. Bei Wochenaufenthaltern gilt die folgende Regel: Wer im zweiten Haushalt einen Fernseher oder ein Radio hat und da drei Nächte und mehr pro Woche verbringt (und zwar während mehr als sechs Monaten pro Jahr), ist meldepflichtig und zahlt Gebühr. Zurzeit sind das pro Monat für den privaten Radioempfang Fr. 14.10, fürs Fernsehen Fr. 23.45. Die Rechnung wird vierteljährlich verschickt.
Wochenaufenthalt
Radio und TV bezahlen?
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Ich bin neu Wochenaufenthalter in Bern, wo ich studiere. Meinen Wohnsitz habe ich aber weiterhin bei den Eltern in St. Gallen. Da bezahlen wir auch die Radio- und Fernsehkonzession. Muss ich diese jetzt auch in Bern zahlen? Sven K.
Veröffentlicht am 15. August 2005 - 16:46 Uhr