Ja, das kann sie nach Ansicht des Beobachters. Das Hüten der Enkelkinder ist aus Sicht Ihrer Mutter zwar einfach eine freiwillige Dienstleistung, die sie gern erbringt und für die sie nichts will. Im juristischen Jargon ist das aber wohl eine «lebzeitige unentgeltliche Zuwendung mit Ausstattungscharakter». Wenn die Mutter regelmässig und über längere Zeit die Kinder hütet, verbessert sich dadurch Ihre finanzielle Situation. Denn Sie können die Kosten für Fremdbetreuung Babysitter anstellen Worauf müssen Eltern achten? sparen und haben somit anderweitig mehr Geld zur Verfügung.

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Solche Zuwendungen müssen laut Gesetz ausgeglichen werden, sofern nichts Gegenteiliges verfügt wurde. Massgebend für die Ausgleichung ist dabei der Marktwert. Angenommen, die Mutter hütet 8 Stunden mal 2 Tage pro Woche mal 45 Wochen pro Jahr. Wenn man nun zum Beispiel mit einem geschätzten Bruttostundenlohn für eine Nanny von 30 Franken rechnet, ergibt das 21'600 Franken pro Jahr.