Aldi ruft getrocknete Aprikosen zurück
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 14. Juni 2024 - 17:12 Uhr,
aktualisiert vor 5 Stunden
Aktuelle Warnungen im Juni
Aldi ruft getrocknete Aprikosen zurück
Der Lebensmittelhändler Aldi Suisse ruft getrocknete Aprikosen «Happy Harvest» in der Masseinheit 200 Gramm zurück. Der Grund ist der zu hohe Schwefeldioxidgehalt bei einzelnen Produkten. Der Artikel war ab April 2024 in allen Aldi-Suisse-Filialen erhältlich. Der Verkauf des Produktes wurde sofort gestoppt. Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Aprikosen nicht mehr essen.
Tipp: Sollten Sie getrocknete Aprikosen in einer Aldi-Filiale gekauft haben, so können Sie diese in jeder Verkaufsstelle zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Betroffen sind Aprikosen mit dem Haltbarkeitsdatum 31.12.2024 und der Charge L:22/22-0. (17.6.2024)
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Vifor AG ruft Maltofer-Tropfen zurück
Der Arzneimittelhersteller Vifor International AG ruft Maltofer-Tropfen zum Einnehmen bei Eisenmangel zurück. Der Grund dafür sind Plastikpartikel, die bei einer Charge aus dem Tropfer – also der Verschlusskappe – herausgefallen sind. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Anwendung der Tropflösung Plastikpartikel aufgenommen werden, schreibt der Hersteller und legt ein Beispielfoto einer betroffenen Charge bei.
Tipp: Die betroffenen Tropfen weisen verschiedene Chargen mit Ablaufdaten von 2024 bis 2027 auf. Der Hersteller hat eine Liste mit allen Chargen-Nummern erstellt. Verwenden Sie die betroffenen Produkte nicht mehr und bringen Sie die Tropfen zu Ihrer Ärztin oder in die Apotheke zurück. Nach einer kurzen Kontrolle der Ware erhalten Sie laut dem Hersteller eine Gutschrift. (17.6.2024)
Vorsicht vor gefälschten Rufnummern und echten Namen
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor Betrugsversuchen, bei denen Namen und Telefonnummern von tatsächlich existierenden Polizistinnen und Polizisten oder Bankangestellten missbraucht werden. Um Vertrauen zu schaffen, nutzen die Täter eine spezielle Technik, das sogenannte Spoofing, bei der real existierende Schweizer Telefonnummern gekapert werden. Die Betrüger seien gut organisiert und sprechen auch Schweizerdeutsch. Dabei versuchen sie, an sensible Daten wie Kontonummern oder Passwörter zu gelangen, oder sie erbeuten Geld und Wertsachen.
Tipp: Die Polizei weist darauf hin, dass die angezeigte Rufnummer oder ein real existierender Name eines Polizisten keine Garantie dafür ist, dass der Anrufer die Person ist, die sie vorgibt. Auch rufe die Polizei niemals unter der Notrufnummer 117 an. Legen Sie so rasch wie möglich auf und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. (13.6.2024)
Denner ruft Maismehl zurück
Bei einer amtlichen Kontrolle wurden im «Maida Maismehl weiss» und «Maida Maismehl gelb» sogenannte Fumonisine über dem Maximalwert festgestellt. Diese bezeichnen einen Sammelbegriff für verschiedene hochgiftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Bereits in geringen Mengen sind Fumonisine gesundheitsschädigend für den Menschen. Der Hersteller ruft deshalb die Produkte zurück, die in Denner-Filialen erhältlich sind. Betroffen sind Produkte mit dem Verbrauchsdatum 1.10.2024, Charge L01102024. Sie wurden unter anderem in sämtlichen Denner-Verkaufsstellen angeboten.
Tipp: Der Hersteller bittet Kundinnen und Kunden, die Produkte nicht mehr zu konsumieren. Sie können in alle Denner-Filialen zurückgebracht werden. Der Detailhändler erstattet den Kaufpreis zurück. (12.6.2024)
Twint-Verifikation ist ein Phishing-Mail
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich vom Zahlungsanbieter Twint stammen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, einen angeblich notwendigen Schritt zur Verifikation über einen QR-Code oder einen persönlichen Zugangslink vorzunehmen. Um Druck aufzubauen, geben die Cyberkriminellen eine begrenzte Zeitlimite vor, innerhalb der man das Konto bestätigen soll. Folgt man den Anweisungen, wird man aufgefordert, die Telefonnummer und den PIN-Code für das Twint-Konto einzugeben und die bankspezifische Twint-App anzuwählen. Dort wird man zudem aufgefordert, das Bank-Login preiszugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die Nachricht und folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS et cetera, die optisch verändert sein können. Falls Sie die Daten bereits eingegeben haben, ändern Sie umgehend die Login-Daten für Ihr Twint-Konto und allfällige weitere Plattformen. (12.6.2024)
Migros ruft Holzspielzeug wegen möglicher Erstickungsgefahr zurück
Die Migros hat festgestellt, dass sich beim Produkt «Milette Naturals Greifball» die Kugeln unter Umständen lösen können. Es besteht für Kinder Verschluckungs- und Erstickungsgefahr, warnt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Migros hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden. Die Migros-Verkaufsstellen erstatten den Kundinnen und Kunden den Preis des Holzspielzeugs oder tauschen die Ware nach Möglichkeit um. (6.6.2024)
Angebliche Steuerrückerstattung ist ein Phishing-Versuch
Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) warnt vor E-Mails, die eine angebliche Steuerrückerstattung versprechen. Die Betrüger fordern einen darin auf, das angehängte PDF zu öffnen. Von dort wird man über einen Link auf eine Seite weitergeleitet, auf der man zahlreiche Informationen preisgeben soll.
Tipp: Das Bacs rät, weder die E-Mail noch das PDF zu öffnen und auch den angegebenen Link nicht anzuklicken. (5.6.2024)
Ägyptische Frühkartoffeln «Lilly» haben zu hohe Pestizidwerte
In Deutschland haben verschiedene grosse Supermarktketten Frühkartoffeln aus Ägypten zurückgerufen. Grund dafür sind Rückstände von Pestiziden wie dem umstrittenen Glyphosat, die teils über den Höchstwerten liegen. Eine Gesundheitsgefährdung kann deshalb nicht ausgeschlossen werden – Glyphosat steht unter anderem im Verdacht, Krebs zu verursachen sowie dem Nervensystem und dem Mikrobiom im Darm zu schaden.
Vom Rückruf konkret betroffen sind laut den deutschen Supermärkten gewisse Chargen der ägyptischen Frühkartoffeln der Sorte «Lilly». In der Schweiz gibt es zwar momentan keinen Rückruf, wie «20 Minuten» berichtet. Das könnte aber an unterschiedlichen Grenzwerten liegen.
Tipp: Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte im Moment eventuell auf den Verzehr ägyptischer Frühkartoffeln der Sorte Lilly verzichten. (4.6.2024)
Telefonbetrüger geben sich als Bankmitarbeitende aus
Laut Kantonspolizei Thurgau gibt es momentan vermehrt Telefonanrufe, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes der Thurgauer Kantonalbank ausgeben. Gemäss Polizei kann es sein, dass sogar die korrekte Telefonnummer der Bank erscheint – das ist für Betrüger technisch möglich. Dabei handelt es sich um einen bekannten Telefonbetrug: Die Kriminellen behaupten erst, es gebe verdächtige Aktivitäten auf dem Bankkonto der Betroffenen. Danach bitten sie um Hilfe, um den angeblichen Betrügern das Handwerk zu legen. Ziel ist, dass die Betroffenen Geld überweisen, im Glauben, dabei der Bank beim Aufklären eines Betrugs zu helfen.
Tipp: Übergeben Sie nie Geld an eine fremde Person und lassen Sie sich nicht am Telefon von Unbekannten zu Überweisungen überreden. Eine Bank wird Sie nie anrufen und Sie bitten, Geld zu überweisen, um einen Betrug aufzuklären. Wenn Sie unsicher sind, ob Betrüger am Telefon sind, legen Sie besser auf und melden sich bei der Polizei oder der offiziellen Telefonnummer der Bank und fragen nach. (4.6.2024)
Gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich im Umlauf
Derzeit sind gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich wegen angeblicher Delikte wie zum Beispiel Geldwäsche im Umlauf. Darin werden Empfänger aufgefordert, Gerichtsgebühren, Teilnahme- oder Anwaltskosten zu bezahlen. Das Bezirksgericht hat auf seiner Website ein Beispiel einer gefälschten Vorladung hochgeladen. Es geht um Beträge von rund 2000 Franken.
Tipp: Abgesehen von Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts Zürich sind die Vorladungen frei erfunden, schreiben die Zürcher Zivil- und Strafgerichte. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit einer Vorladung tatsächlich gemeint sind, rufen Sie die offizielle Nummer des Gerichts an, den Kontakt finden Sie hier. Rufen Sie auf keine der anderen angeführten Telefonnummern an. Falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden sollten, ignorieren Sie dies (3.6.2024).
Aktuelle Warnungen im Mai
E-Mails versprechen falsche Treue-Geschenke
Betrügerische E-Mails, die aktuell im Umlauf sind, versprechen den Empfängern ein Geschenk für ihre Kundentreue. Die Mails haben einen Betreff wie «Bestätigen Sie Ihre Adresse und erhalten Sie Ihr iPhone». Die Absender geben sich als Apple, Galaxus oder Jumbo aus und versprechen etwa ein iPhone, einen Bohrer oder einen Air-Fryer, wenn man sich für das angebliche Treueprogramm der Firma anmeldet. Dazu soll man unter einem Link die eigene Adresse und weitere Daten angeben. So gelangen die Betrüger an wertvolle Personendaten, mit denen auch weitere, gefährlichere Betrugsmaschen möglich sind.
Tipp: Wenn Sie E-Mails erhalten, in denen Ihnen ein Geschenk oder ein Preis versprochen wird, oder wenn Sie um persönliche Informationen oder gar Bankdaten gebeten werden, seien Sie sehr vorsichtig. Prüfen Sie unbedingt den Absender: Wenn «Apple» steht, prüfen Sie auch, ob die E-Mail-Adresse dazu passt. Betrüger nutzen oft verdächtig klingende E-Mail-Adressen. Auch wenn die E-Mail-Adresse glaubwürdig klingt: Wenn Sie unsicher sind, klicken Sie keinesfalls auf Links und geben Sie keine Daten ein, sondern fragen Sie besser beim Kundendienst nach. Mehr dazu, wie Sie Phishing erkennen, erfahren Sie hier. (29.5.2024)
Vorsicht bei vermeintlichen Postfinance-Briefen
Betrüger versenden aktuell gefälschte Briefe im Namen der Postfinance. Das berichtet «SRF Espresso». In den Schreiben heisst es, der E-Banking-Zugang müsse erneuert werden. Dazu soll man einen QR-Code scannen und den Anweisungen auf der Website folgen. So versuchen die Betrüger, Bankdaten zu stehlen. «Espresso» berichtet, die Briefe seien auf hochwertigem Papier gedruckt, richtig frankiert und sähen täuschend echt aus. Achtung: Teilweise kennen die Betrüger sogar korrekte Kreditkartennummern und drucken diese im Brief ab. Woher genau, das ist bisher nicht vollständig geklärt.
Tipp: Folgen Sie auf keinen Fall den Anweisungen des Schreibens und scannen Sie nicht den QR-Code. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich am besten beim Kundendienst der Postfinance. Falls im Brief Ihre Kreditkartennummer steht, sollten Sie die Karte vorsorglich sperren lassen und eine neue bestellen. (28.5.2024)
Gurten von Thule-Kinderfahrradsitz eventuell giftig
Die Firma Thule AB ruft bestimmte Kinderfahrradsitze des Modells Thule RideAlong zurück. Betroffen sind die Modellnummern 100106 bis 100108. Eine Komponente der Gurtenpolsterung könnte eine zu hohe Konzentration des Flammschutzmittels DecaBDE aufweisen. Der Stoff kann giftig sein, wenn er verschluckt wird oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommt. Die betroffenen Sitze wurden vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2023 hergestellt. Kinderfahrradsitze, die ab dem 1. November 2023 hergestellt wurden, sind gemäss dem Hersteller nicht betroffen.
Tipp: Alle betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten sind vom Hersteller angehalten, zu prüfen, ob ihr Kindersitz vom Rückruf betroffen ist, und im gegebenen Fall den Sitz sofort nicht mehr zu benutzen. Um herauszufinden, ob ein Kinderfahrradsitz vom Rückruf betroffen ist, kann man das Produktetikett prüfen. Dieses befindet sich unter dem Sitz. Die Informationen sind in folgender Reihenfolge angegeben: Produktnummer/Jahr/Monat-laufende Artikelnummer. Um ein Ersatzgurtpolster zu erhalten, können sich Kunden auf der Website der Firma Thule registrieren. (21.5.2024)
Coop-Kunden sollen Daten aktualisieren
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor einer betrügerischen E-Mail, die angeblich von Coop stammt. Die Cyberkriminellen fordern darin auf, die persönlichen Daten auf einer gefälschten Website zu aktualisieren, die der echten Coop-Site täuschend ähnlich sieht. Damit wollen sie sich Zugriff auf die Kreditkartendaten verschaffen.
Tipp: Die Kantonspolizei Zürich rät, die E-Mail zu ignorieren und grundsätzlich niemals auf Links in E-Mails, SMS oder auf Websites zu klicken, da diese optisch verändert sein können. Zudem soll man keine sensiblen Daten von sich preisgeben, wenn man vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt hat. Wer bereits Daten angegeben hat, soll die Kreditkarte umgehend sperren lassen, das Passwort für den Coop-Supercard-Account ändern und sich bei der örtlichen Polizei melden. (22.5.2024)
Falsche Handelsregister-Rechnungen
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat auf seiner Website eine Warnung aufgeschaltet, dass Rechnungen in seinem Namen verschickt werden. Für die Handelsregister-Gebühren seien aber ausschliesslich die Kantone zuständig. Die Bundesbehörde verschicke keine solchen Rechnungen.
Tipp: Auch wenn die Rechnungen täuschend echt aussehen: Seien Sie aufmerksam bei der Begleichung Ihrer Rechnungen. Falsche Rechnungen können zudem dem Seco unter fair-business@seco.admin.ch gemeldet werden. (13.5.2024)
Betrugsversuche mit gefälschter Ricardo-Seite
Aktuell sind Phishing-Seiten im Umlauf, die das Design der Ricardo-Website imitieren und Verkäuferinnen und Verkäufer zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordern. Die Betrüger versuchen, die Nutzer auf einen Privatverkauf anzusprechen und diese sollen deshalb ihre Telefonnummer angeben. Daraufhin wird eine SMS an die Verkäuferin mit einem Link geschickt, der auf die gefälschte Ricardo-Website führt. Dort soll man seine Kreditkartendaten angeben, angeblich um den Erhalt der Zahlung zu bestätigen – ein Trugschluss. Sogar eine Chat-Funktion im Stil der echten Ricardo-Seite ist beim Fake enthalten. Wie die Betrüger genau vorgehen, erklärt Ricardo auf seiner Website.
Tipp: Alle Transaktionen bei Ricardo können direkt vom Nutzerkonto aus abgewickelt und verwaltet werden. Klicken Sie deshalb auf keine Links von anderen Mitgliedern und gehen Sie nicht auf Anfragen ein, die Sie zu einem Privatverkauf drängen. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, falls Sie Ihre Daten bereits weitergegeben haben. (17.5.2024)
Nicht deklariertes Allergen in Gemüsekonserve «Pickles» der Marke Castanheira
Die kantonale Vollzugsbehörde der Kantone Wallis und Waadt hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) darüber informiert, dass in der Gemüsekonserve «Pickles» der Marke Castanheira (L40217, Mindesthaltbarkeitsdatum: Januar 2025) nicht deklariertes Sulfit/Schwefeldioxid nachgewiesen wurde. Für Personen, die allergisch auf das enthaltene Allergen reagieren, kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Für alle anderen ist der Konsum unbedenklich.
Tipp: Das BLV empfiehlt Allergikern, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren und es zu entsorgen. (15.5.2024)
Brandgefahr: Lidl ruft das Abflammgerät der Marke «Parkside» zurück
Lidl Schweiz ruft das Abflammgerät der Marke «Parkside» zurück, wie derzeit auf ihrer Website nachzulesen ist. Betroffen ist die IAN 415839_2210. Es besteht die Gefahr eines unkontrollierten Gasaustritts, was mit einer Brandgefahr verbunden ist.
Tipp: Betroffene werden gebeten, die Abflammgeräte nicht mehr zu verwenden und in eine Lidl-Filiale zurückzubringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons rückerstattet. (15.5.2024)
Vorsicht vor dubioser Werbung in diversen Apps
Apps, wie beispielsweise die SBB-Mobile-App, bieten Werbemöglichkeiten für Unternehmen und andere Institutionen. Dabei kann die Werbung so platziert sein, dass sie möglicherweise als Teil der App wahrgenommen wird und dadurch unbeabsichtigt zur Weitergabe persönlicher Daten verleitet, wie die Kantonspolizei Zürich warnt. Klickt man auf den Link in der Werbung, gelangt man auf die Website des Werbetreibenden. Gibt man in der Folge seine Mobilnummer ein, ohne die Geschäftsbedingungen zu lesen, hat man möglicherweise bereits einen Abodienst für Fr. 9.99 pro Woche abgeschlossen.
Tipp: Überprüfen Sie sorgfältig, ob es sich um Werbung oder um einen Teil der App handelt. Falls Sie versehentlich trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben: Informieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und erkundigen Sie sich bei diesem nach der Inhaberin oder dem Inhaber des fraglichen SMS-/MMS-Mehrwertdienstes. Fechten Sie schriftlich Ihre Telefonrechnung bei Ihrem Provider an und melden Sie den Sachverhalt dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). (15.5.2024)
Falsche Beobachter-Geschenke auf Tiktok
Auf Tiktok haben Betrüger den Beobachter-Account kopiert und schreiben Nutzerinnen und Nutzern, sie hätten ein iPhone gewonnen. Die Betrüger melden sich unter dem Namen «@beobachtermagazin2» (die Ziffer 2 am Ende verrät den Betrug). Der Beobachter stellt klar: Wir verlosen keine iPhones auf Social Media und machen allgemein keine Gewinnspiele – denn das ist laut dem Geldspielgesetz verboten. Auch würden wir unsere Nutzerinnen und Nutzer nie nach Daten von Kreditkarten oder Ähnlichem fragen. Das angebliche Versprechen, dass man ein iPhone gewonnen habe, zieht meist die Gefahr nach sich, dass die vermeintlichen Gewinner zur «Verifizierung» einen gültigen Apple-Gutscheincode oder ihre Kreditkartendaten mitteilen sollen. Damit wird ihnen Geld gestohlen.
Tipp: Machen Sie einen Screenshot der Betrugsnachricht und senden Sie das Bild an den echten Beobachter-Account «@beobachtermagazin». Melden Sie dann den falschen Account an Tiktok und blockieren Sie ihn. Öffnen Sie auf keinen Fall Links von unbekannten Accounts und geben Sie generell nie Kreditkartendaten auf Social Media weiter. (8.5.2024)
Schädliche Babynahrung von «Baby Freche Freunde»
Der Lebensmittelkonzern Hero ruft Babynahrung der Marke «Baby Freche Freunde» zurück. Im Beikost-Gläschen «Nudeln mit Brokkoli, Karotte, Tomate» wurden bei Routinekontrollen Spuren von Tropanalkaloiden gefunden. Deshalb werden die Produkte mit der Chargen-Nummer L144181 JH6 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.4.2024 zurückgerufen, wie RecallSwiss auf ihrer Website informiert. Tropanalkaloide sind natürliche Stoffe, die jedoch laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Einfluss auf die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem nehmen können. Symptome wie Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit können vorkommen.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verzehren. Man könne die Gläser gegen Rückerstattung des Kaufpreises am Ort zurückgeben, wo man sie gekauft hat – auch ohne Quittung. Ansonsten soll man das Produkt entsorgen. (8.5.2024)
Konsumfallen melden
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Weitere Warnungen aus dem Archiv
Hier finden Sie weitere Meldungen zu folgenden Bereichen:
- Phishing-Mails
- Betrug im Internet
- Betrug in Printmedien
- Betrug via Smartphone-Apps
- Betrug via Soziale Medien
- Betrug vor der Haustüre oder auf der Strasse
- Detailhandel
- Diebstahl von Kreditkartendaten
- Gesundheit und Ernährung
- Online-Shopping
- Rückrufaktionen
- Sicherheitslücken in Soft- und Hardware
- Telefonbetrug
Wie erkenne ich Phishing-Mails?
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Guider zeigt Beobachter-Abonnenten, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.
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