Schlösser und Burgen über Generationen hinweg in der Familie weitergeben und verhindern, dass der Besitz abhandenkommt? Seit dem Mittelalter nichts leichter als das. Ländereien konnten in einem sogenannten Familienfideikommiss an die Familie gebunden werden. 1907 wurde dieses Rechtskonstrukt verboten, es galt als undemokratisch. Feudale Strukturen wurden damit aufrechterhalten.

Thierry Burkart aber findet, dieses Verbot sei «aus der Zeit gefallen». Vor rund einem Jahr reichte er deshalb im Ständerat eine Motion ein. Er will den Bundesrat beauftragen, dem Parlament eine Änderung des Zivilgesetzbuchs vorzulegen. Konkret soll mit dem neuen Gesetz das Verbot von Unterhaltsstiftungen aufgehoben werden. Der Ständerat hat die Motion heute Dienstag im Zuge der laufenden Wintersession angenommen.

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Nicht mehr ins Ausland ausweichen

In der Schweiz erlaubt sind aktuell nur noch Familienstiftungen, die einen bestimmten Zweck haben: die Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung von Angehörigen. Nicht erlaubt sind Unterhaltsstiftungen, die einzig dem allgemeinen Lebensunterhalt von Nachkommen dienen. Das Bundesgericht hielt es beispielsweise für unzulässig, dass eine Stiftung dem Unterhalt einer Burg dient, die das Ansehen der Familie sicherstellen soll.

Laut Burkart fehlt in der Schweiz jedoch ein taugliches Instrument, mit dem das familiäre Vermögen und der Nachlass geplant werden könnten. Deshalb würden Herr und Frau Schweizer auf angelsächsische Trusts oder liechtensteinische Familienstiftungen ausweichen. Mit einer Schweizer Lösung könne verhindert werden, dass Geld ins Ausland abfliesse. Daran dürften auch Banken ein Interesse haben.

Burkarts Sorge dürften vor allem sehr wohlhabende Familien teilen. Die Durchschnittsbürgerin wird wohl zeitlebens nicht von der Frage umgetrieben, wie sie «die dosierte Weitergabe des Familienvermögens an die Nachkommen» bewerkstelligt.

Ob der Bundesrat einen Vorschlag zur Gesetzesänderung ausarbeiten muss, liegt nun am Nationalrat. Nach Annahme durch den Ständerat berät dieser über das Geschäft.