Wenn das Geld knapp ist, legen viele als Erstes die Steuerrechnung beiseite. «Der Staat kann warten, die Handy- oder die Kreditkartenrechnung sind wichtiger», so das Motto. Das ist ein Fehler – denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Steuern zu senken. Welche, hängt von der konkreten finanziellen Situation ab. Vor allem aber auch davon, in welchem Stadium des Steuerverfahrens man gerade steckt.

Fall 1: Die provisorische Rechnung ist zu hoch

Die provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern kommt meist bereits, bevor man die Steuererklärung ausgefüllt hat. Sie basiert deshalb in der Regel auf der Steuereinschätzung des Vorjahres. Wer kann, soll die provisorischen Raten bezahlen. Sonst kommt alles auf einen Schlag, und das macht es auch nicht einfacher. Happige Verzugszinsen kommen je nachdem noch obendrauf.

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Wenn aber die provisorische Steuerrechnung zu hoch ist, weil man deutlich weniger verdient als früher, kann man mit dem Steueramt Kontakt aufnehmen und eine tiefere Rate vereinbaren. Wie das geht, steht auf der provisorischen Rechnung. Man kann auch einfach anrufen.

Fall 2: Zu wenig Geld, um die definitive Rechnung zu bezahlen

Anders ist die Situation, wenn die definitive Steuerrechnung eintrifft. Dann steht fest, wie viel Steuern man effektiv bezahlen muss. Die bereits bezahlten Raten werden abgezogen. Wer diese Schlussrechnung nicht stemmen kann, sucht am besten das Gespräch mit dem Steueramt. Möglich sind dann entweder eine Stundung, also eine längere Zahlungsfrist, oder Raten – dann kann man die Schuld schrittweise abstottern. Der Musterbrief «Vorschlag Ratenzahlungen» zeigt, wie man das Steueramt darauf ansprechen kann.

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf. Trotzdem ist das einen Versuch wert: Dem Steueramt ist es meist lieber, man zahlt ratenweise als gar nicht. Wichtig: Wer eine Abzahlungsvereinbarung unterschreibt, muss sie auch einhalten – sonst flattert unweigerlich die Betreibung ins Haus.

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Fall 3: Wann ein Erlassgesuch ein Ausweg sein kann

Falls es vollkommen aussichtslos ist, dass man die Steuerrechnung je wird bezahlen können, kommt ein Erlassgesuch in Frage. Damit es Erfolg verspricht, muss man belegen können, dass man sich dauerhaft in einer finanziellen Notlage befindet. Voraussetzung ist erstens, dass man sprichwörtlich «die Hosen herunterlässt» und dem Steueramt detailliert die prekäre Finanzlage aufzeigt, und zweitens belegen kann, dass einfach kein Geld übrigbleibt für die Steuern.

Keine Chancen hat ein Erlassgesuch, wenn man gleichzeitig andere Schulden abstottert. Der Staat will nicht schlechter gestellt werden als andere Gläubiger. In einem solchen Fall ist es empfehlenswert, eine offizielle Schuldenberatungsstelle aufzusuchen. Vielleicht gelingt es, alle Gläubiger zu überzeugen, je auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten, und so die Finanzen zu sanieren.

Fall 4: Hohe Steuerrechnung, weil man keine Steuererklärung ausgefüllt hat

Wer gar keine Steuererklärung ausfüllt, wird früher oder später «nach Ermessen» eingeschätzt. Dann zahlt man fast immer zu viel, denn das Steueramt kalkuliert das Einkommen meist zu hoch ein. Wenn alle Fristen abgelaufen sind, ist es einen Versuch wert, sich mit diesem Musterbrief für eine nachträgliche Korrektur der zu hohen Einschätzung zu wehren. So oder so: Wer davon betroffen ist, sollte sich so rasch wie möglich professionelle Hilfe holen.

Mehr zum Steuerverfahren bei Guider

Das schweizerische Steuersystem folgt einem geregelten Ablauf. Eine steuerpflichtige Person reicht die Steuererklärung ein, daraus erstellt die Steuerbehörde eine definitive Steuerrechnung, die vom Steuerpflichtigen beglichen wird. Beobachter-Abonnenten erfahren mehr zum Steuerverfahren und was sie bei Problemen beachten müssen.