Kündigungsschutz
Krank und verunfallt – Entlassung?
«Ich bin seit drei Monaten krankgeschrieben. Jetzt habe ich auch noch einen Unfall gehabt und werde deswegen wohl noch länger arbeitsunfähig sein. Kann mir der Arbeitgeber trotzdem kündigen? Wenn ja, wer kommt dann für meinen Lohnausfall auf?»
Artikel zum Thema
Zurzeit kann Sie niemand entlassen, denn Sie geniessen noch Kündigungsschutz. Solange ein Arbeitnehmer wegen Krankheit oder Unfall ganz oder teilweise arbeitsunfähig ist, darf er nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz ist allerdings zeitlich begrenzt. Die Dauer hängt davon ab, wie lange Sie bereits im Betrieb angestellt sind. Im ersten Dienstjahr beträgt die Sperrfrist 30 Tage, vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr 90 Tage und ab dem 6. Dienstjahr 180 Tage. Kündigungsschutz gibt es übrigens nicht nur bei Unfall und Krankheit, sondern auch bei Schwangerschaft und Militärdienst, wobei jedoch andere Fristen gelten.
Da Sie seit drei Jahren im jetzigen Job angestellt sind, geniessen Sie während 90 Tagen Kündigungsschutz. Im Zusammenhang mit der Krankheit ist dieser Schutz bereits verstrichen. Der Unfall löste jedoch eine neue Sperrfrist aus – wie das auch eine andere Erkrankung, eine Schwangerschaft oder die Leistung von Militärdienst getan hätte. Der Unfall beschert Ihnen wiederum 90 Tage Kündigungsschutz. Sobald Sie aber wieder zu 100 Prozent arbeitsfähig sind oder die neue Frist verstrichen ist, wird eine Kündigung zulässig sein.
So kommen Sie zu Ihrem Taggeld
Wenn Sie dann immer noch an den Unfallfolgen leiden, wird die Unfallversicherung weiterhin die Heilungskosten übernehmen und Ihnen auch Taggelder ausrichten – trotz Entlassung.
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit wäre die Situation anders. Hat der Betrieb eine Krankentaggeldversicherung, hängt es von den Bestimmungen des Vertrags mit der Versicherung ab, ob diese auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus ein Taggeld ausrichtet. Ist das nicht vorgesehen, könnten Sie immerhin beantragen, die Versicherung weiterzuführen – bei Bezahlung der entsprechenden Prämie. Wem das zu teuer ist, der kann sich nur noch an die Arbeitslosenversicherung halten. Diese zahlt bei Arbeitsunfähigkeit aber nur 30 Tage lang ein Taggeld.
Anzeige:
© Beobachter Ausgabe 16 vom 05. Aug 2010 - Alle Rechte vorbehalten







Kündigung
Haben Sie gekündigt oder wurden Sie entlassen? Was Sie während der Kündigungsfrist beachten müssen und welche Rechte Sie haben.