Einen Job als Türsteher oder Nachtwächter zu haben ist hart. Auf die unregelmässigen Arbeitszeiten und Einsätze in der Nacht, auf Pöbeleien oder Auseinandersetzungen kann man sich zwar vorbereiten. Aber nicht auf die Arbeitsbedingungen. Die sind manchmal noch viel härter.

Markus Hofer* arbeitet seit Jahren bei privaten Sicherheitsfirmen. Die Stimmung in den Teams sei oft schlecht, sagt er, es komme gar zu Mobbing: «Jeder hat Angst, plötzlich nicht mehr aufgeboten zu werden. Denn die meisten sind ‹Teilzeit auf Abruf› angestellt.» Das heisst: Firmen bieten Angestellte auf, wann und so oft sie sie brauchen. Eine Garantie für Arbeit gibt es nicht. Eine Anstellung im Monatslohn wäre für Hofer «fast wie ein Sechser im Lotto».

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Erfahrung wird nicht von allen geschätzt

Viele wüssten zudem wenig bis nichts über ihren Job. Eine Lehre im Sicherheitsbereich gibt es nicht. Eine Grundausbildung muss innert dreier Monate nach Anstellung erfolgen und mindestens 20 Stunden umfassen – allerdings nur, wenn die Firma sich dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) angeschlossen hat und der Mann im Monatslohn beschäftigt ist. Das ist selten der Fall. Und selbst dann ist es dem Arbeitgeber überlassen, was gelehrt wird. «Jeder kann drei Monate lang im Sicherheitsdienst arbeiten, ohne die geringste Ahnung davon zu haben», fasst Hofer zusammen.

Viele Firmen legen auf eine solide Ausbildung wenig Wert. Vor einigen Jahren erlangte Markus Hofer den eidgenössischen Fachausweis als Sicherheitsfachmann. Sein Arbeitgeber reagierte seltsam: Statt anderen Angestellten zu ermöglichen, von Hofers Wissen zu profitieren, wurde dieser versetzt und erhielt weniger Aufträge – ohne nachvollziehbare Begründung. «Durch die bessere Ausbildung stand mir ein höherer Stundenlohn zu», sagt Hofer, der die Ausbildung aus der eigenen Tasche bezahlt hatte. «Das ist wohl der Grund, warum ich seltener aufgeboten wurde. Ich kenne mehrere Fälle, in denen das so lief. Dabei wäre es gerade im Bereich Sicherheit wichtig, erfahrene Leute zu beschäftigen, die im entscheidenden Moment verhältnismässig reagieren.»

Doch immer wieder werden Fälle publik, in denen das Verhalten der Security Fragen aufwirft. Etwa am Open Air «Touch the Lake» am Züri-Fäscht Anfang Juli: Weil die Security seiner Meinung nach zu aggressiv gegen einen anderen Gast vorging, wollte sich ein Besucher beim Chef beschweren. «Daraufhin rissen sie mich zu Boden, drückten meinen Kopf auf den Asphalt, legten mir Handschellen an und schlugen auf mich ein», erzählt er. Zeugen bestätigen das. Die Folge: Prellungen und Schürfwunden an Rücken, Kopf und Beinen. Und eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Sicherheitsleute.

Die Sicherheitsverantwortlichen des Open Airs sagen, der Besucher habe zuerst einem Angestellten des Sicherheitsdienstes ins Gesicht geschlagen. Sie behielten sich eine Anzeige wegen Tätlichkeit vor.

Viele Kleine mit wenigen Mitarbeitern

818 Firmen waren im Jahr 2012 im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen tätig. Nur etwa 70 sind Mitglied beim Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen (VSSU). Laut eigenen Angaben decken diese allerdings rund 90 Prozent aller Angestellten im privaten Sicherheitsbereich ab. Das heisst konkret: Es gibt sehr viele Firmen mit wenigen Angestellten. Und das wiederum ist mit ein Grund für die oft schlechten Anstellungsbedingungen in der Branche: Der GAV gilt nur für Firmen, die entweder Mitglied beim VSSU sind oder mehr als zehn Angestellte zählen. Das waren letztes Jahr 158. Für 660 Firmen gelten keine entsprechenden Regeln.

Dabei wüsste die Gewerkschaft Unia sogar beim GAV noch einiges zu verbessern. Auch für sie ist die Ausbildung der Hauptkritikpunkt. «Grundausbildung bedeutet in der Praxis zu oft: ‹Schau mal, wie der Kollege es macht, und machs auch so›», sagt Arnaud Bouverat, verantwortlich für den GAV. Der Unia ist auch der hohe Anteil an Arbeitsverhältnissen im Stundenlohn ein Dorn im Auge. Laut Gewerkschafter Bouverat sind rund 60 Prozent der Angestellten privater Sicherheitsdienste im Stundenlohn beschäftigt – ohne Arbeitsgarantie. «Das ist viel zu viel.»

Quelle: ddp images
Grosse Unterschiede bei der Ausbildung

Erst kürzlich handelte die Gewerkschaft mit dem Firmenverband VSSU den GAV neu aus. Die Unia forderte zehn Tage obligatorische Grundausbildung, eine Erhöhung der Beschäftigungsgarantie und deutlich höhere Stundenlöhne. Im Juli einigten sich die Parteien im Wesentlichen. Neu werden mehr Angestellte einen Monatslohn erhalten, die Stundenlöhne werden immerhin leicht erhöht, und ein Spesenreglement wird Vertragsbestandteil, sagt Bouverat. «Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Wir können halt nicht alle Probleme aufs Mal lösen.»

Die Sicherheitsleute vom VSSU haben für Kritik an ihrer Branche wenig Verständnis. «Stundenlöhne mit Arbeit auf Abruf sind in vielen Branchen üblich, nicht nur bei uns», sagt Sprecher Reto Casutt. Zudem sehe der GAV vor, dass Angestellte, die über neun Monate hinweg im Schnitt 150 Stunden oder mehr pro Monat arbeiten, automatisch einen Monatslohn oder eine Arbeitsgarantie erhalten. «Wer weniger als das arbeitet, für den ist das ein Aushilfsjob. Da ist der Stundenlohn üblich.» Bloss: Wer die 150 Stunden auf mehrere Sicherheitsfirmen verteilt, dem steht kein Monatslohn zu. «Gerade grössere Firmen wollen nicht, dass das Wissen aus dem Betrieb an Mitbewerber geht, und bieten Mitarbeiter deshalb so oft wie möglich auf», entgegnet Casutt.

Bei der Grundausbildung für Sicherheitsangestellte räumt Casutt ein, dass grosse Unterschiede bestehen. «Manche Firmen machen das tatsächlich nicht so gut. Aber das ist in anderen Branchen nicht anders.» Der Inhalt der Ausbildungen sei bewusst nicht festgeschrieben worden. «Es ist sinnvoll, dass die Firmen das selber machen können.» Das Spektrum der Aufgaben im Sicherheitsbereich sei breit, und die Ausbildung müsse entsprechend anpassbar sein, je nachdem, ob eine Firma Eintrittskontrollen, Verkehrsdienste oder klassische Bewachung anbiete.

Besserung ist nicht in Sicht

Mit ein Grund für den Wildwuchs von Sicherheitsfirmen ist, dass in einigen Kantonen jeder eine solche Firma gründen und Personal anstellen kann. Dem will die Politik einen Riegel schieben: Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) schlägt vor, dass Firmen wie Angestellte eine Bewilligung benötigen, um im privaten Sicherheitsdienst tätig zu sein. Eine Bedingung für eine solche Bewilligung ist unter anderem eine erfolgreiche Grundausbildung. Deren Inhalt steht bislang nicht fest.

Ziel dieses sogenannten Konkordats über private Sicherheitsdienstleistungen sind gleiche Anforderungen an Sicherheitsfirmen in allen Kantonen. Sieben Kantone sind dem Konkordat bisher beigetreten. Die Westschweizer lehnten den Beitritt ab – bei ihnen gilt ein ähnliches Konkordat.

In neun Kantonen ist noch kein Entscheid gefallen, unter anderem in Bern und in Zürich. «Ein Beitritt der beiden grossen Kantone würde dem Konkordat mehr Akzeptanz verschaffen», sagt KKJPD-Generalsekretär Roger Schneeberger.

Mehr aber nicht. Wenn nicht alle Kantone dem Konkordat beitreten, könnten sich Sicherheitsfirmen in einem der Kantone ansiedeln, wo das Konkordat nicht in Kraft tritt. Wegen des Binnenmarktgesetzes dürfen sie in der ganzen Schweiz tätig sein. «Kantone, die den Beitritt ablehnen, könnten zum Ansiedlungsort für unseriöse Firmen werden», sagt Schneeberger. «Und das will kein Kanton.» Doch er täuscht sich: Obwalden, Zug und Schwyz haben einen Beitritt bereits abgelehnt.