Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) untersagt Thurgauer Gemeinden per sofort, die Arbeitslosenkasse weiter zu missbrauchen. Das ist das Ergebnis einer mehrmonatigen Untersuchung. Auslöser war ein Artikel des Beobachters (siehe Artikel «Sozialhilfe-Missbrauch: Sozialamt erfindet Lohnzahlung»), der aufdeckte, dass Thurgauer Sozialämter Langzeitarbeitslose in Beschäftigungsprogrammen für frei erfundene Löhne arbeiten liessen.

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Der Beobachter recherchierte den Fall eines Langzeitarbeitslosen, der auf dem Papier 4200 Franken verdiente – rein fiktiv. Tatsächlich bekam er rund 2000 Franken Sozialhilfe. Auf dem fiktiven Lohn aber zahlte der Arbeitgeber im Auftrag der Gemeinde fleissig Sozialabgaben ein, damit der Langzeitarbeitslose nach seinem Einsatz im Beschäftigungsprogramm wieder frischfröhlich Arbeitslosengelder beziehen konnte – als ob er den fiktiven Lohn verdient hätte. Mit diesem Trick entlastete die Gemeinde die eigene Sozialhilfekasse auf Kosten der Arbeitslosenversicherung. Der Schwindel hätte spätestens auf dem kantonalen Steueramt auffliegen müssen. Doch selbst dort drückten die Verantwortlichen beide Augen zu, verlangten gar noch Steuern auf dem frei erfundenen Lohn.

Auf Anfrage des Beobachters bestätigt das Seco, dass die fiktiven Löhne für die geleistete Arbeit viel zu hoch gewesen seien, dies mit dem Ziel, die Betroffenen bei der Sozialhilfe loszuwerden. Der Kanton Thurgau muss jetzt per sofort seine Sozialhilfeverordnung anpassen.

Ab dem 1. April 2011 tritt das revidierte eidgenössische Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft. Dann ist mit diesem Missbrauch sowieso Schluss: Teilnehmer von Beschäftigungsprogrammen, welche die Gemeinden bezahlen, haben nach ihrem Einsatz keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengelder.