Auch drei Jahre nach der Pandemie flacht der Trend zum Wildcampen nicht ab. Landaus, landein schläft die Schweiz unter den Sternen. Die Campingplätze sind zwar oft ausgebucht, Wälder und Wiesen gibt es aber genug.

Die gute Nachricht: Wildcamping ist nicht generell verboten. Die schlechte: Kantone und Gemeinden können ihre eigenen Regeln aufstellen – und tun das praktisch überall. In Obwalden dürfen Camper zum Beispiel fast immer unter den Sternen schlafen, in Appenzell Innerrhoden praktisch nirgends. Die meisten Kantone erlauben eine Übernachtung ohne Zelt (Biwakieren), ebenso das Wildcamping im Gebirge oberhalb der Waldgrenze.

Wer mit Zelt oder Fahrzeug unterwegs ist, muss sich vorher also gründlich informieren. Bei einem Verstoss droht eine Busse (siehe Infobox).

Was gilt in den Kantonen? Eine Übersicht in Zusammenarbeit mit dem TCS

Aargau

Appenzell Ausserrhoden

Appenzell Innerrhoden

Basel-Landschaft

Basel-Stadt

Bern

Freiburg

Genf

Glarus

Graubünden

Jura

Luzern

Neuenburg

Nidwalden

Obwalden

Schaffhausen

Schwyz

Solothurn

St. Gallen

Tessin

Thurgau

Uri

Waadt

Wallis

Zug

Zürich

Welche Strafe droht bei illegalem Wildcampen?

Wer trotz Verbot auf öffentlichem Grund übernachtet, wird von der Polizei gebüsst. Die Höhe der Busse hängt erneut von Kanton und Gemeinde ab. «Sie kann ein paar Hundert Franken betragen, aber auch 2000 Franken wie in der Stadt Bern», sagt Beobachter-Expertin Norina Meyer.

Auf privaten Grundstücken brauchen Camper eine Erlaubnis der Eigentümerin. «Wenn man einen umzäunten Garten betritt, droht eine Strafe», so Meyer. Das Areal müsse aber zumindest teilweise durch eine Hecke oder einen Zaun eingegrenzt sein. Entsteht ein Schaden am Grundstück, können Eigentümer Schadenersatz verlangen.

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Wer wildcampen will, sollte sich nicht nur über Verbote informieren, sondern auch über Sicherheit, Umweltschutz, sensible Lebensräume und Tiere. Für das Campen mit Fahrzeugen und im Ausland gelten eigene Regeln. Die wichtigsten Tipps und Fakten finden Sie in unserem Beobachter-Ratgeber.