• Der Beobachter verlost 25x2 Eintritts-Tickets für die FESPO in Bern oder Zürich.
     
  • Teilnahmeschluss für den Wettbewerb ist der 12. Januar 2020. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme ist unabhängig von einer Bestellung.
     
  • Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Wir wünschen viel Glück!
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Die FESPO in Bern auf dem BERNEXPOGelände – 23. bis 26. Januar 2020

Neue Destinationen, Ferienflair und Aktivitäten für jeden Geschmack: Dies und mehr erwartet Sie an der Ferienmesse in Bern auf dem BERNEXPOGelände. In den Themenwelten «Berge & Wasser», «Meer & Mehr», «Mind & Body» sowie «Bus & Reisen» sammeln Sie Inspiration für Ihre nächsten Ferien oder Kurzreise und entdecken Ideen für Ihre Freizeitgestaltung.

Die FESPO in der Messe Zürich – 30. Januar bis 2. Februar 2020

Traumziele von fünf Kontinenten, die geheimnisvolle Gastregion Ras Al Khaimah, unterhaltsame Freizeitangebote und die Golfmesse: vom 30. Januar bis zum 2. Februar 2020 bietet die FESPO in der Messe Zürich zu ihrem 30-Jahre-Jubiläum Ihnen alles, was Sie für die Planung Ihrer nächsten Ferien brauchen. Lassen Sie sich inspirieren und begeistern.

Der Wettbewerb ist beendet!

Besten Dank für die zahlreichen Teilnahmen.

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und das 18. Lebensjahr erreicht haben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Die Preise können weder umgetauscht noch in Bargeld umgewandelt werden.

Personen, die sich innert einer Frist von 1 Monat nach schriftlicher Kontaktaufnahme durch Ringier Axel Springer Schweiz AG nicht melden, sind nicht mehr gewinnberechtigt und ihr Gewinn verfällt. Ringier Axel Springer Schweiz AG behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Vorankündigung zu verkürzen, zu verlängern, abzuändern oder abzusagen, wenn die Umstände dies erfordern. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Mitarbeiter von Ringier Axel Springer Schweiz AG und deren Tochtergesellschaften sowie Angehörige dieser Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.