Thomas B. vermietet ein Einfamilienhaus. Als die Mieterin auszieht, schuldet sie ihm noch mehrere Hundert Franken. Er betreibt sie Betreibungsverfahren Diese drei Arten der Betreibung gibt es . Sie erhebt Rechtsvorschlag, womit die Betreibung erst mal gestoppt ist.

Thomas B. muss nun den Rechtsvorschlag beseitigen. Bei der Schlichtungsstelle können er und seine frühere Mieterin sich einigen. Sie unterschreiben einen Vergleich, die Schuldnerin zieht ihren Rechtsvorschlag zurück.

Sein Geld erhält der Vermieter trotzdem nicht – er muss zurück zum Betreibungsamt. Aber das teilt ihm mit, man könne nichts machen, weil die Schuldnerin den Rechtsvorschlag nur im Vergleich, nicht aber beim Amt zurückgezogen habe.

Buchtipp
eRatgeber: Betreibung – Was kann ich tun?
eRatgeber: Betreibung – Was kann ich tun?

«Wie weiter?», will Thomas B. vom Beobachter-Beratungszentrum wissen. Der Fall ist juristisch nicht ganz einfach. Das Gesetz schreibt nichts Genaues vor. B. könnte mit dem Vergleich vor Gericht gehen – dann müsste dieses den Rechtsvorschlag beseitigen Rechtsvorschlag beseitigen So setzen Sie die Betreibung fort . Das bedeutet aber, dass unnötiger Aufwand und unnötige Kosten anfallen, die der Gläubiger vorschiessen muss.

Das Beratungszentrum rät Thomas B. trotzdem, beim Betreibungsamt schriftlich die Fortsetzung der Betreibung zu verlangen. Wenn es ablehnt, kann er sich kostenlos bei der Aufsichtsbehörde beschweren.

Und siehe da: Das Betreibungsamt kündigt der Schuldnerin tatsächlich die Pfändung Schulden Pfändung – was heisst das? an. «Der Stein ist ins Rollen gekommen», schreibt Thomas B. dem Beobachter. «Die ehemalige Mieterin hat ihre Schulden beglichen – besten Dank für Ihre ausführlichen Informationen!»

Mehr zu Betreibung bei Guider

In der Schweiz kann jeder eine Betreibung einleiten, egal ob eine Forderung besteht oder nicht. Wie wehren Sie sich gegen ungerechtfertigte Zahlungsbefehle? Und: Darf das Inkassobüro zusätzliche Spesen erheben? Guider bietet Beobachter-Abonnenten Rat mit Vertragsvorlagen, Checklisten und mehr.

So löst der Beobachter Ihren Fall

Berichten, beraten, bewegen Der Beobachter in neuem Design Ein Heft, das bewegt und inspiriert : Das macht den Beobachter aus. Wer ein Jahresabo besitzt – digital oder Print –, erhält Zugang zur kostenlosen Rechtsberatung, die von über 30 Fachexpertinnen und Fachexperten geleistet wird. Ein einmaliges Angebot in der Schweizer Medienlandschaft.

mehr Infos zum Angebot

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren