Ob ein solches Gesuch (siehe Mustervorlage unten) bewilligt wird, liegt im Ermessen der Schulbehörde. Wie gross die Chance ist, hängt unter anderem von der Begründung ab. Dass der Flug an Wochentagen günstiger ist, reicht meist nicht. Wenn hingegen ein spezieller Event in die Ferien fällt oder man Verwandte besucht, sind die Chancen grösser – sofern es nicht bereits der dritte 80. Geburtstag des Grossvaters in Spanien ist.

Falls Sie ohne Bewilligung reisen, kann das teuer werden. Denn Eltern sind per Gesetz verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Kinder den Schulunterricht besuchen. Wer sich nicht daran hält, kann mit Bussen von mehreren Hundert Franken bestraft werden.

Eine andere Möglichkeit sind in einigen Kantonen sogenannte Jokertage. Doch klären Sie zuerst ab, ob diese zur Verlängerung von Ferien benutzt werden dürfen.

Wenn Sie erwerbstätig sind unverschuldet aus den Ferien zurückkehren, hätte dies auch Konsequenzen für Ihren Lohn. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber «Ferienbezug: Ihre Rechte und Pflichten» .
 

Jokertage beziehen – was gilt?

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Jokertage sind eine super Sache für Kinder und Eltern. Aber Achtung: Beim Bezug der freien Halbtage sind dennoch einige Regeln einzuhalten.
Quelle: Beobachter Bewegtbild
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