«Warte, luege, lose, laufe»: Für Fischinger Kinder ist diese Überlebensregel jetzt noch wichtiger geworden. Der Kanton Thurgau hat den Zebrastreifen über die Buhwilerstrasse übermalt. Er begründet das mit zu tiefen Frequenzen und schlechter Sichtbarkeit – der VSS-Norm 640 241. «Der Fussgängerstreifen vermittelte eine Scheinsicherheit», sagt Kantonsingenieur Andy Heller. Gebe es kaum Fussgängerinnen, die einen Streifen nutzen, drohe er bei Autofahrern in Vergessenheit zu geraten – mit fatalen Folgen.

Im Dorf hält sich das Verständnis für die Aktion in Grenzen. Gemeindepräsident René Bosshart sagt: «Der Kanton hat uns zwar informiert. Wir hätten aber gut damit leben können, wenn der Streifen geblieben wäre. Nun ist es so, wie es ist.» Weniger diplomatisch drücken sich die Bewohner aus. Normen hin oder her, sagt etwa eine Mutter, «es ist einfach unverschämt».

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Der Fussgängerstreifen existierte rund 40 Jahre. Nachrichten, dass sich darauf schwere Unfälle ereignet haben, finden sich im Archiv keine. Dafür eine Polizeimeldung vom vergangenen September, die schweizweit Beachtung fand: «Töfffahrer rast mit 126 km/h durch 50er-Zone.»

In Fischingen wurden noch mindestens zwei weitere Fussgängerstreifen übermalt – ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, da viele junge Familien mit Kindern in ein neues Quartier gezogen sind. Ein betroffener Vater sagt: «So ein Fussgängerstreifen wirkt ja auch verkehrsberuhigend. Und die Kinder wissen: Hier darf ich die Strasse überqueren.»

Fussgängerstreifen sind Sache der Kantone. Und stets eine emotionale Angelegenheit, sagt Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen. Ein Recht auf absoluten Vortritt existiere nicht. «Das ist ein Mythos.» Sei zum Beispiel die Sichtbarkeit für Fussgänger und Autofahrerinnen eingeschränkt, werde es schnell brandgefährlich. Rohrbach meint: «Manchmal ist es deshalb sicherer, wenn es keinen Fussgängerstreifen gibt.»

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Peter Aeschlimann, Redaktor
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