Wenn wir uns einen Fitnesstracker umschnallen, im Web surfen oder beim Einkaufen Cumulus- oder Superpunkte sammeln, hinterlassen wir täglich Datenspuren. Das kann heikel werden. Etwa wenn diese Informationen in die falschen Hände geraten, ohne dass wir uns dessen bewusst sind. Oder fänden Sie es in Ordnung, wenn Ihre Krankenkasse Ihre Prämie plötzlich erhöht, weil Sie regelmässig Wein einkaufen und durchschnittlich nur 3000 Schritte pro Tag zurücklegen?

Das Datenschutzgesetz regelt, wer was mit unseren Daten machen darf. Es wurde totalrevidiert und den technologischen Entwicklungen angepasst  – mit dem Ziel, uns noch besser zu schützen und unsere Selbstbestimmung zu stärken. Am 1. September tritt es in Kraft. Hier sind die wichtigsten Punkte.

1. Sie dürfen Auskunft verlangen

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob Personendaten über Sie bearbeitet werden. Das ist an sich nicht neu, doch wurde dieses Recht ausgebaut. So können Sie neu etwa Auskunft darüber verlangen, wie lange Ihre Daten aufbewahrt werden und woher man sie hat. Generell muss man Ihnen alle Informationen geben, die Sie brauchen, damit Sie Ihre Rechte geltend machen können.