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Flugreisen

Ohne Scherereien an Bord kommen

Text:
  • Barblina Töndury
Bild:
  • Thinkstock Kollektion
Ausgabe:
12/05

Darf die Nagelschere im Handgepäck mitreisen? Und das Strickzeug? Die Fluggesellschaften sind bezüglich Handgepäck strenger geworden. Wer sich vorher informiert, hebt schneller ab.

Flugreisen: Ohne Scherereien an Bord kommen

Sieben, fünf oder doch 18 Kilo? Muss ich den Haarspray in den Koffer packen? Und was ist mit der kleinen Nagelfeile? Wer eine Flugreise vorhat, rätselt über erlaubtes und unerlaubtes Handgepäck. «Weshalb durfte ich meine kleine Scherenschnittschere im Handgepäck nach Reykjavik mitnehmen, musste sie aber vor dem Rückflug dort abgeben?», fragt die Kindergärtnerin Doris Grimm.

Auch die Deutsche Ute Bienefeld wunderte sich. Mit ihrem Taschenmesser in der Handtasche flog sie von Zürich nach Berlin. Problemlos. Doch bei der Kontrolle für die Rückreise klaubten die Hüter der Sicherheitsbestimmungen das Messerchen mit spitzen Fingern aus der Tasche. Zu gefährlich, eine Waffe! Ute Bienefeld konnte wählen: entweder das potenzielle Tatwerkzeug sofort abgeben oder in Berlin bleiben. Die junge Frau liess das Messerchen zurück und reiste fortan waffenlos.

Terrorismus und Turbulenzen

Blankes Entsetzen löste der 44-jährige Peter Hütter aus, als er seinen neuen Golfschläger, den er in den USA erstanden hatte, als Handgepäck in die Flugkabine nehmen wollte. Unmöglich! Immerhin wurde der Schläger im Frachtraum transportiert. Dass ein Golfschläger eine gefährliche Waffe sein kann, leuchtet ein. Aber auch Stielkämme, Nagelscheren, Nagelfeilen, Korkenzieher und sogar Stricknadeln gelten als gefährlich und werden oft beschlagnahmt. «Was in die Kabine rein darf, ist eine Ermessensfrage», erklärt Dominik Werner, Mediensprecher der Swiss. Der Entscheid liege beim Personal am Check-In. Dagegen wehren könne man sich nicht.

Die Fluggesellschaften sind strenger geworden. Nicht nur um mögliche Terroranschläge zu vermeiden, sondern auch weil Passagiere während Turbulenzen durch herumfliegende Gepäckstücke verletzt worden sind. International verbindliche Vorschriften zum Handgepäck gibt es nicht. Die Fluggesellschaften setzen ihre eigenen Bestimmungen fest. Wer sich nicht daran hält, bleibt am Boden – oder packt um und gibt die gefährlichen Gegenstände im Koffer auf.

Wer den Flug ohne Schwierigkeiten antreten will, muss Folgendes beachten:

 

  • Gewicht und Grösse des zulässigen Handgepäcks variieren je nach Fluglinie. Erkundigen Sie sich vor dem Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft. Das Gepäckstück muss unter den Vordersitz oder ins Gepäckfach über dem Sitz passen. Bei Swiss ist in der Economyclass Handgepäck zugelassen, das bis zehn Kilogramm wiegen und 55 mal 40 mal 20 Zentimeter gross sein darf. Helvetic Airways erlaubt fünf Kilo, Austrian acht, und einige amerikanische Gesellschaften akzeptieren bis zu 20 Kilogramm Handgepäck.

  • Die meisten Fluggesellschaften folgen einer Empfehlung der IATA, der International Air Transport Association, und lassen neben dem Handgepäck noch Mantel, Schirm, Kamera, Lesestoff, eine kleine Handtasche sowie orthopädische Hilfen durchgehen.

  • Nicht erlaubt sind Gegenstände, die Personen oder das Flugzeug gefährden können. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt, (Bazl) führt eine Liste über gefährliches Passagiergepäck. Für USA-Reisende gibt es eine entsprechende Liste in englischer Sprache.

  • Je weniger Handgepäck Sie mitnehmen, desto bequemer wird Ihre Reise. Nötig sind: Geld und Kreditkarten, Ausweise, Reiseunterlagen, allenfalls Medikamente, Lektüre, ein warmer Pullover und ein Schal, weil es im Flugzeug oft zieht. So ausgerüstet, steht einer ungetrübten Reise nichts mehr im Weg.

Gepäck verspätet oder beschädigt

So viel bezahlt die Fluggesellschaft, wenn das Gepäck verloren geht:

  • Kommt das Gepäck beschädigt, verspätet oder gar nicht an, haftet die Fluggesellschaft. Wie viel sie bezahlt, richtet sich nach den Beförderungsbedingungen oder internationalen Abkommen.

  • Gemäss dem Montrealer Übereinkommen erhält der Passagier für verlorenes, beschädigtes oder verspätetes Gepäck höchstens 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, was ungefähr 1800 Franken entspricht. Allerdings muss man den Schaden belegen können. Wenn der Passagier beim Einchecken einen höheren Wert angemeldet und einen Zuschlag bezahlt hat, haftet die Fluggesellschaft bis zur vereinbarten Summe.

 

Wichtig!

 

  • Das Gepäck mit der Heim- und der Zieladresse versehen.

  • Den Schaden oder Verlust des Gepäcks möglichst sofort melden.

  • Wertvolles zu Hause lassen oder eine Reisegepäckversicherung abschliessen.

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© Beobachter Ausgabe 12 vom 09. Jun 2005 - Alle Rechte vorbehalten

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