Verwandte in gerader Linie wie Kinder und Eltern sind gegenseitig zur finanziellen Unterstützung verpflichtet. Ehepartner können nicht direkt zur Unterstützung der Schwiegereltern herangezogen werden. Aufgrund der ehelichen Beistandspflicht wird jedoch das Einkommen beider Ehegatten berücksichtigt. Dies kann als Gesamteinkommen für die so genannte Verwandtenunterstützungspflicht herangezogen werden. Ob Sie zur Unterstützung verpflichtet werden können, richtet sich nach Ihren finanziellen Verhältnissen. Nur wenn Sie über ein bestimmtes Einkommen verfügen – bei Ehepartnern liegt die Grenze bei der Hälfte des gemeinsamen steuerbaren Einkommens von 80'000 Franken –, kann eine Unterstützung von Ihnen verlangt werden. Sonstiges Vermögen wird im Rahmen eines Vermögensverzehrs zusätzlich angerechnet.

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