Die 13-jährige Ramona aus Obergerlafingen SO ist seit kurzem Mutter – und erfüllt ihre neue Aufgabe mit grosser Hingabe, wie die Medien berichten. Doch rechtlich gesehen, ist die Situation nicht ganz unkompliziert: Weil das Mädchen minderjährig ist, kann es keine elterliche Sorge ausüben. Aus diesem Grund muss die Behörde für das Neugeborene einen Vormund ernennen, denn die elterliche Sorge kann dem Mädchen erst übertragen werden, wenn es volljährig ist.

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Und was ist mit dem jungen Vater? Wie immer, wenn eine unverheiratete Mutter ein Kind zur Welt bringt, muss die Vormundschaftsbehörde einen Unterhaltsvertrag absegnen, in dem der Unterhalt für das Kind geregelt wird. Wenn der Vater aber wie die Mutter minderjährig ist, braucht es dazu die Zustimmung seiner Eltern. Sollte keine Einigung erzielt werden, wird der Vormund den Fall vom Gericht entscheiden lassen müssen.

Alimente könnte der Junge aber nur bezahlen, wenn er entweder Vermögen oder einen Verdienst hätte – was bei einem 13-jährigen Schüler nicht der Fall sein dürfte. Deshalb können von ihm auch keine Alimente für das Baby verlangt werden. Doch die Alimente können auch nicht von der Gemeinde vorgestreckt werden. Das kann nämlich nur geschehen, wenn von einem Gericht oder einer Behörde ein bestimmter Betrag festgesetzt worden ist.

Wenn die Grosseltern mütterlicher- als auch väterlicherseits für die Lebenskosten des Babys nicht aufkommen können oder wollen, müsste die öffentliche Hand mit Sozialhilfegeldern einspringen. Gemäss dem Prinzip der Verwandtenunterstützung würden die Grosseltern dann allerdings vom Staat schliesslich doch noch zur Kasse gebeten.