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18. Geburtstag

Nur ein Teil der Alimente?

Text:
  • Karin von Flüe
Ausgabe:
7/06

Laut Scheidungsurteil muss mein Exmann pro Monat 900 Franken Kinderalimente bezahlen. Dies bis zum 18. Geburtstag unseres Sohnes. Max wird am 10. Mai 18 Jahre alt. Erhält er für den Mai die ganzen 900 Franken oder nur einen Teil?

Das Zivilgesetzbuch regelt dieses Detail nicht. Und höchstwahrscheinlich finden Sie auch in Ihrem Scheidungsurteil keinen Hinweis. Vergleichbare Gerichtsurteile habe ich keine gefunden. Dies dürfte daran liegen, dass die Streitsumme zu tief ist, um einen Gerichtsprozess auf sich zu nehmen. Meines Erachtens führen folgende Überlegungen zur richtigen Lösung: Zur Zahlung fällig werden Kinderalimente regelmässig im Voraus. Das heisst, die Kinderalimente für den Monat Mai haben spätestens am 1. Mai bei Ihnen einzutreffen. Fälligkeit bedeutet, dass Sie die Alimente ab diesem Zeitpunkt einfordern dürfen - notfalls sogar über das Betreibungsamt. Am 1. Mai, wenn die Mai-Alimente zur Zahlung fällig sind, ist Max noch nicht 18 Jahre alt. Deshalb ist meines Erachtens Ihr Exmann verpflichtet, für den Monat Mai die vollen 900 Franken zu bezahlen.

© Beobachter Ausgabe 7 vom 30. Mär 2006 - Alle Rechte vorbehalten

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