Nein. 1992 fiel die Möglichkeit, eine Scheinehe für nichtig erklären zu lassen, aus dem Gesetz. Von einer Scheinehe kann man sich nur noch mit einer Ungültigkeitsklage oder einer Scheidung befreien.

Ihnen steht nur die Scheidung offen, weil eine beidseitige Scheinehe vorliegen dürfte. Dies deshalb, weil Sie offenbar beide die Ehe nur wollten, damit der Mann eine Aufenthaltsbewilligung erhielt. Willigt er nicht in die Scheidung ein, können Sie diese erst nach zweijährigem Getrenntleben erzwingen.

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Die Ungültigkeitsklage, die an keine solche Trennungsfrist gebunden ist, funktioniert nur bei der einseitigen Scheinehe, bei der ein Ehegatte gutgläubig war. Bis zu fünf Jahre nach der Hochzeit steht der betrogenen Person die Möglichkeit der Ungültigkeitsklage offen. Allerdings höchstens sechs Monate nachdem sie vom wahren Motiv erfahren hat.