Pensionskasse
Lesehilfe für Ihren PK-Ausweis
- Text:
- Christian Kaiser
- und Fritz Keller
- Mitarbeit:
- Hansjürg Reber
- Bild:
- Jupiterimages
Für die meisten ist er ein Buch mit sieben Siegeln: der Vorsorgeausweis der Pensionskasse. Doch er enthält wichtige Informationen für die Versicherten: Lernen Sie, ihn richtig zu lesen, und verschaffen Sie sich den Durchblick – es geht um Ihr Vorsorgeguthaben.
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Legen auch Sie Ihren Vorsorgeausweis der Pensionskasse (PK) jeweils praktisch unbesehen in einem Ordner ab? Oder können Sie aus dem Stegreif sagen, wie hoch Ihr momentanes Vorsorgeguthaben ist? Oder wie hoch das voraussichtliche Guthaben bei Ihrer Pensionierung? Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht das Vorsorgeguthaben bei der Pensionskasse immerhin den grössten Vermögensposten aus. Nehmen wir an, Sie hätten denselben Betrag auf einem Bankkonto: Dann würden Sie die jeweiligen Abrechnungen wahrscheinlich haargenau prüfen.
Verschieben Sies nicht auf später: Ihre Vorsorgesituation wirkt sich im Hier und Jetzt aus. Ihr aktuelles Guthaben könnten Sie schon heute beziehen, um eine Wohnung zu kaufen oder den Schritt in die Selbständigkeit zu wagen. Auch darauf, wie gut Sie und Ihre Familie abgesichert sind, hat die Pensionskasse erheblichen Einfluss: Sollten Sie wegen einer schweren Krankheit invalid werden oder sogar sterben, erhalten Sie beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen eine Rente.
Die wichtigsten Infos sind auf dem Vorsorgeausweis vermerkt, der einmal im Jahr verschickt wird. Wer dieses Dokument richtig lesen und interpretieren kann, legt damit den Grundstein für eine solide Vorsorgeplanung.
Der Ausweis muss transparent darüber Auskunft geben, wie Ihre jährlichen Einzahlungen verwendet werden und welche Leistungen Ihnen zustehen. Allerdings informieren längst nicht alle Pensionskassen so klar und durchsichtig, wie es wünschenswert wäre.
Lassen Sie sich nicht abschrecken: Es ist Ihr Geld, das die Pensionskasse verwaltet. Kontrollieren Sie deshalb alle Angaben, fragen Sie nach, insistieren Sie, bis Sie durchblicken. Sie haben einen Anspruch auf vollumfängliche Auskunft.
Die Vorsorgeausweise der einzelnen Pensionskassen können ganz verschieden aussehen. Der Musterausweis und die Erläuterungen zeigen Ihnen aber, welche Angaben auch auf Ihrem Ausweis vorhanden sein sollten, was die einzelnen Positionen zu bedeuten haben und worauf zu achten ist.
Vorsorge-Vokabular: Sprechen Sie BVG?
- gesetzliches Rentenalter (AHV und BVG): 64 für Frauen, 65 für Männer
- Mindestalter für die Pensionierung nach BVG: 58
- obligatorische Vorsorge nach BVG: Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mindestens 20'880 Franken («Eintrittsschwelle») bis zu einem Maximum von 83'520 Franken (Stand 2012)
- überobligatorische Vorsorge: der Teil des Lohns über 83'520 Franken im Jahr. Falls im Reglement der Pensionskasse vorgesehen, lässt sich auch ein Jahreslohn unter 20'880 Franken abdecken.
- Mindestzins: Zinssatz, zu dem das Altersguthaben der obligatorischen Vorsorge verzinst wird (Stand 2012: 1,5 Prozent). Die Verzinsung in der überobligatorischen Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest; es besteht kein gesetzlicher Mindestzinssatz.
- Umwandlungssatz: Grundlage zur Berechnung der PK-Rente. Für die obligatorische Vorsorge beträgt er bei ordentlicher Pensionierung 6,95 Prozent (Männer) beziehungsweise 6,9 Prozent (Frauen). Das heisst: Pro 100'000 Franken Altersguthaben werden 6950 beziehungsweise 6900 Franken Rente im Jahr bezahlt. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede PK selber fest.
Obligatorium und Überobligatorium
Das Pensionskassengesetz BVG ist ein Minimalgesetz: Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen muss jede Pensionskasse mindestens erfüllen.
Diese Minimalanforderungen werden als Obligatorium bezeichnet (Obergrenze zurzeit 83'520 Franken Jahreseinkommen). Gehen die Leistungen darüber hinaus, nennt man sie überobligatorisch. Viele Arbeitgeber nutzen diese Möglichkeit: etwa höhere Invalidenrenten, höhere Beiträge an das Alterskapital oder bessere Bedingungen für die Versicherung von Teilzeitangestellten. Das kostet allerdings zusätzliche Prämien.
Die unterschiedlichen überobligatorischen Leistungen führen dazu, dass es eine Vielzahl von Pensionskassenmodellen gibt. Ohne die Regelungen bei Ihrer Pensionskasse zu kennen, können Sie also nicht wissen, wie Sie versichert sind und wie Sie sich allenfalls noch besser absichern könnten. Angaben dazu finden Sie auf Ihrem Vorsorgeausweis und in Ihrem Pensionskassenreglement. Darin finden Sie unter anderem folgende Angaben:
- Berechnung Ihres versicherten Verdienstes (zum Beispiel Einbezug oder Ausschluss des 13. Monatslohns, von Gratifikationen);
- Rentenumwandlungssätze für den obligatorischen und den überobligatorischen Bereich;
- allfälliger Anspruch der Konkubinatspartnerin beziehungsweise des Konkubinatspartners auf eine Rente bei Ihrem Tod;
- Anpassung der Rente an die Preisentwicklung (Teuerungsausgleich);
- wann der früheste Zeitpunkt für eine vorzeitige Pensionierung ist und wie hoch die Rente in diesem Fall voraussichtlich sein wird;
- Möglichkeit zum Bezug des Altersguthabens als Kapital statt als Rente;
- Auszahlung von Todesfallkapitalien an die Erben;
- Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf eine Hinterlassenenrente;
- Wartefrist bis zur Auszahlung einer Invalidenrente;
- Bestimmungen beim Austritt (zum Beispiel Berechnung der Freizügigkeitsleistung).
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© Beobachter Online 25. Jan 2012 - Alle Rechte vorbehalten






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