Lara* hat keinen einfachen Start ins Leben. Sie kommt zweieinhalb Monate vor dem errechneten Termin zur Welt. Und bereits zehn Wochen nach der Geburt muss sie erneut ins Spital. Diagnose: Leistenbruch links. Eine Operation im Kinderspital Zürich ist unumgänglich.

Wenigstens finanziell scheint alles sicher: Die Eltern haben für Lara schon vor der Geburt eine halbprivate Spitalzusatzversicherung abgeschlossen. Die Operation verläuft gut, das Kind darf am nächsten Tag nach Hause. Glück gehabt, denken die Eltern. Doch sie haben die Rechnung ohne das Zürcher Kinderspital gemacht. Nach einer Weile flattert eine Forderung ins Haus: 3760 Franken.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Die Krankenkasse der Tochter teilt mit, sie lehne die Übernahme der Kosten für die halbprivate Behandlung ab. Der Leistenbruch sei ein Geburtsgebrechen und darum von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Die Eltern fallen aus allen Wolken.

«Für mich unbegreiflich»

Der Vater empört sich: «Wir gingen davon aus, dass das Spital vor der Operation eine Kostengutsprache der Krankenkasse eingeholt hat. Das ist offenbar nicht passiert – für mich unbegreiflich. Genug Zeit für die Abklärungen gab es, schliesslich war es ein geplanter Eingriff.»

Die Eltern schreiben dem Spital einen Protestbrief und führen mehrere Gespräche mit der Krankenkasse, bis sich schliesslich herausstellt: Das Spital hat das Gesuch um Kostengutsprache zuerst an eine falsche Krankenkasse gestellt. Die richtige Kasse konnte somit gar nicht innert nützlicher Frist reagieren. Operiert wurde trotzdem – ohne Kostengutsprache.

Michael Meier, Finanzdirektor des Zürcher Kinderspitals, bedauert den Fehler. Es handle sich um einen unglücklichen Einzelfall. «Wir sind aus Kulanz und ohne Präjudizwirkung bereit, auf die Forderung zu verzichten.» Ausserdem ziehe man Konsequenzen; man sei daran, die internen Prozesse anzupassen. «In Zukunft soll rechtzeitig vor jedem geplanten Eingriff sichergestellt sein, dass die Kostengutsprache vorliegt.»

Erst mit der Krankenkasse klären

Der Finanzdirektor verweist auf das Kleingedruckte im Anmeldeformular. Die Klinik mache darin die Eltern darauf aufmerksam, dass sie die Kosten übernehmen müssten, wenn die Versicherung die Deckung ablehne. Meier empfiehlt allen Versicherten, vor einem geplanten Spitaleintritt immer persönlich mit der Krankenkasse abzuklären, ob der Eingriff auch wirklich restlos versichert sei. Das liege in der Eigenverantwortung. «Nur so kann man zu 100 Prozent sicher sein, dass es keine unerwartete finanzielle Belastung gibt.»

«Patienten sollten auf jeden Fall selber eine Bestätigung der Kostengutsprache bei der Krankenkasse einholen», rät auch Morena Hostettler Socha, die Ombudsfrau Krankenversicherung. «Und am besten beharrt man auf einer schriftlichen Bescheinigung.»

In einem Notfall bleibt dafür allerdings keine Zeit. Ihrer Meinung nach wäre zu wünschen, dass lebensrettende Massnahmen auf der Basis der allgemeinen Versicherungsdeckung behandelt würden, sagt Hostettler Socha. Danach könne man in aller Ruhe klären, wie der Patient versichert sei. So könnten Streitigkeiten von Anfang an vermieden werden.

 

*Name geändert