Das Krankenversicherungsgesetz bestimmt, dass Eltern ihre Kinder innerhalb von drei Monaten nach der Geburt bei der Krankenkasse gegen Krankheit und Unfall versichern lassen müssen. Dieser Versicherungsschutz ist obligatorisch. Das Kind wird durch die Anmeldung rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt versichert. Melden Eltern ihr Kind verspätet an, entsteht eine Deckungslücke. Die Krankenkasse muss das Kind trotz Verspätung in die Grundversicherung aufnehmen, kann aber die Zahlungen für die bis zu diesem Zeitpunkt beanspruchten Leistungen verweigern. Da es in der hektischen Zeit nach der Geburt leicht vorkommen kann, dass man die Anmeldefrist verpasst, rate ich Ihnen, Ihr Kind schon vor der Geburt für die Grundversicherung anzumelden.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, auch kranke Kinder ohne Vorbehalt in die Grundversicherung aufzunehmen. Wollen Eltern allerdings ihr krankes Kind nach der Geburt für eine Zusatzversicherung anmelden, kann die Krankenkasse einen Vorbehalt anbringen oder den Antrag ganz ablehnen. Deshalb sollte man auch den Antrag für eine Zusatzversicherung schon vor der Geburt stellen. Allerdings besteht diese Möglichkeit nicht bei allen Kassen.

Bei vielen Kindern werden im Laufe der Zeit teure Zahnkorrekturen nötig. Deshalb kann sich eine Zahnversicherung lohnen. Diese Zusatzversicherung sollte am besten kurz nach der Geburt abgeschlossen werden, weil viele Krankenkassen später eine zahnärztliche Untersuchung verlangen, bevor sie das Kind in die Versicherung aufnehmen. Die Angebote der Kassen unterscheiden sich zudem stark – Sie sollten deshalb genau vergleichen und das Verhältnis zwischen Prämie und Leistung prüfen. Zu beachten ist auch, dass viele Kassen bei Zahnversicherungen sogenannte Karenzfristen von mehreren Monaten haben: Vom Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses bis zum Ablauf dieser Frist werden keine Behandlungen bezahlt.

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