Sie haben Anspruch auf einen Vorschuss der Arbeitslosenkasse – sofern Sie Ihre Berechtigung mit den nötigen Unterlagen glaubhaft machen können. Setzen Sie daher alles daran, die Papiere so schnell wie möglich zu beschaffen. Gelingt das nicht, können Sie beim Sozialdienst Ihrer Gemeinde ein Gesuch um Sozialhilfe stellen. Diese ist als Vorschuss auf die Versicherungsleistungen zu verstehen und muss zurückerstattet werden. Dazu müssen Sie die zu erwartenden Taggelder an die Gemeinde abtreten. Das Sozialamt darf nach erfolgter Auszahlung nur behalten, was als Vorschuss ausbezahlt wurde. Weil die Sozialhilfe meist tiefer liegt als das Taggeld, bleibt oft eine Differenz zugunsten der Betroffenen.

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