Wenn Ihre Mutter nur vorübergehend im Altersheim wohnt, weil sie sich von den Folgen eines Unfalls oder von einer Krankheit erholt – respektive der Aufenthalt dazu dient, dass ihre Gesundheit wiederhergestellt wird –, zahlt sie die Steuern weiterhin am bestehenden Wohnort. Also dort, wo sie vor dem Eintritt wohnte.

Anders sieht es aus, wenn der Aufenthalt in einem Altersheim oder in einer Alterswohnung auf Dauer ausgelegt ist. Falls Ihre Mutter längerfristig dort leben wird, geht das Steueramt davon aus, dass sich ihr Lebensmittelpunkt verlagert. Dann müsste sie in derjenigen Gemeinde Steuern zahlen, in der das Altersheim liegt – dort, wo sich der neue Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen befindet.

Das Steueramt wird die Angelegenheit danach beurteilen, ob erkennbar ist, dass der Aufenthalt Ihrer Mutter im Altersheim auf Dauer ausgelegt ist oder nicht.

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Betreuung und Pflege im Alter – was ist möglich?
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