Wer muss eine Erbschaftssteuer bezahlen?

Im Prinzip müssen das alle, die nach dem Tod einer Person Geld, Liegenschaften oder Wertgegenstände erhalten. Egal, ob das aufgrund der gesetzlichen Erbfolge geschieht, aufgrund eines Testaments oder einer anderweitigen Erbregelung. Von der Steuer befreit sind: der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin sowie in den meisten Fällen auch die direkten Nachkommen (Kinder und Enkelkinder).

Zahlen auch Lebenspartner eine Erbschaftssteuer?

Das hängt vom Steuergesetz im Kanton ab, wo die verstorbene Person zuletzt gewohnt hat. In Appenzell-Innerrhoden und Genf etwa werden auch langjährige Konkubinatspartner wie Nichtverwandte betrachtet und zahlen den höchsten Steuersatz (siehe Merkblätter). Viele andere Kantone wenden einen reduzierten Satz an, wenn man mindestens fünf oder zehn Jahre zusammengewohnt hat. Graubünden befreit Lebenspartner von der Erbschaftssteuer, ohne zu definieren, wer als «Lebenspartner» gilt. Auch für Stief- und Pflegekinder gibt es je nach Kanton unterschiedliche Regelungen.