Nein, so einfach ist das nicht. Sie hatten zwar Glück, dass die Polizei das E-Bike gefunden hat. Und, dass Sie den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» bei der Hausratversicherung eingeschlossen haben.

Aber: Falls Sie beide Velos behalten würden, stünden Sie finanziell besser da als unmittelbar vor dem Diebstahl. Das ist unabhängig davon, wem das E-Bike nun gehört – Ihnen oder der Versicherung. So oder so: Sie müssen der Versicherung den Fund melden, sonst machen Sie sich strafbar.

Meistens können Versicherte dann wählen: Wollen sie das Velo behalten und die Entschädigung zurückzahlen? Oder das Geld behalten und das Velo der Versicherung überlassen?

Das E-Bike der Versicherung abkaufen

Eine weitere Variante besteht darin, dass man die Entschädigung behält und das Velo der Versicherung abkauft – sie würde es nämlich ohnehin verkaufen. Sie bekommen den Neuwert erstattet, müssen aber nur den Marktpreis zahlen.

Wenn Sie es behalten und die Entschädigung zurückzahlen, haben Sie den Vorteil, dass Sie einen Schaden weniger gemeldet haben. So oder so: Prüfen Sie die Versicherungsbedingungen.