Schäden am Auto können schnell teuer werden. Drei mögliche Fälle.

Fall 1: Mit Elan rückwärts parkiert. Pfosten nicht gesehen. Beule verursacht. 

Ärgerlich! Wer beim Parkieren sein Temperament nicht im Griff hat, muss die Reparatur häufig selbst bezahlen. Ausser mit einer Vollkaskoversicherung. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die man selbst verschuldet hat. Aber: Die Prämien sind in der Regel relativ hoch . Sie rechnen sich damit eigentlich nur bei Neuwagen respektive bei Autos, die plus/minus nicht älter als fünf Jahre sind.

Tipp: Holen Sie mehrere Offerten ein, bevor Sie eine Vollkaskoversicherung abschliessen. Die Leistungen können sich deutlich unterscheiden.

Fall 2: Auto am 1. Mai abgestellt. Fein essen gegangen. Eingeschlagene Scheibe kassiert. 

Eingeschlagene Scheiben, abgebrochene Antennen, zerstochene Pneus – gegen diese und andere Vandalenakte kann man sich mit einer Teilkaskoversicherung absichern. Der Vorteil: Die Prämien sind relativ tief. Der Nachteil: Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) schliessen meistens viele Schäden aus – etwa wenn das Auto besprayt oder zerkratzt wird. Auch bei Krawallen oder Tumulten (zum Beispiel anlässlich der 1.-Mai-Demo) muss die Versicherung nicht immer zahlen.

Tipp: Melden Sie Schäden umgehend bei der Versicherung. Die AVB verlangen häufig, dass man einen Polizeirapport einreicht.

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Fall 3: Ins Parkhaus gefahren. Grosseinkauf gemacht. Kratzer an der Seitentür entdeckt.

Für Parkschäden wie Kratzer am Auto springt möglicherweise eine bestehende Vollkaskoversicherung ein. Wer die nicht hat, muss selber blechen. In der Grunddeckung der Teilkaskoversicherung sind solche Schäden nämlich nicht gedeckt. Ausser mit einem Zusatz, einer Parkschadenversicherung. Aber auch die lohnt sich nicht immer. Die Prämien sind hoch, und ältere Fahrzeuge lassen sich häufig gar nicht versichern.

Tipp: Wenn keine Versicherung einspringt, können Sie sich an den Nationalen Garantiefonds wenden. Er übernimmt Parkschäden in der Schweiz und Liechtenstein, die auf öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen durch andere Motorfahrzeuge, Anhänger oder Radfahrer verursacht wurden und bei denen der Schädiger nicht ermittelt werden kann. 

Hier zahlt der Nationale Garantiefonds 

Der Nationale Garantiefonds kommt für Schäden auf, die Unbekannte mit ihren Fahrzeugen an Ihrem Fahrzeug verursacht haben. So gehen Sie vor:

  • Melden Sie den Schaden unverzüglich dem Nationalen Garantiefonds. Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Website 
  • Wenn es Anhaltspunkte gibt, wer den Parkschaden verursacht haben könnte, müssen Sie das mitteilen.
  • Sie müssen bestätigen, dass ein Polizeirapport gemacht wurde, und ihn möglicherweise einreichen.
  • Sie müssen bestätigen, dass keine andere Versicherung (etwa eine Parkschadenversicherung) für den Schaden aufkommt.
  • Der Garantiefonds kann weitere Unterlagen verlangen – etwa einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.
  • Achtung: Sie haben einen Selbstbehalt von 1000 Franken.
  • Der Nationale Garantiefonds prüft jeden Fall individuell.
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