Die an den Abreden beteiligten zwölf Baufirmen hatten im Kanton Graubünden einen Marktanteil von 85 Prozent. Die höchste Busse verhängt die Weko mit 1,7 bis 2 Millionen Franken gegen den Baukonzern Kibag Bauleistungen, gefolgt von Walo Bertschinger in Chur mit 1 bis 1,3 Millionen Franken. Untersucht hat die Weko nur den Zeitraum zwischen 2004 und 2010.
 
Bei ihren Untersuchungen stiess die Weko zudem auf den Club Quattro. Die vier beteiligten Firmen Hew Bauunternehmung Chur, Implenia Schweiz, Lazzarini und Mettler Prader trafen sich alle ein bis zwei Monate, um sich über aktuelle und künftige Nachfrage nach Hochbauleistungen auszutauschen. Preis- oder Zuteilungsabreden konnten keine nachgewiesen werden. Ein derartig systematischer Informationsaustausch stellt dennoch einen Verstoss gegen das Kartellrecht dar, da er den Wettbewerb erheblich beeinträchtigte, so die Weko.

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Zehn unzulässige Wettbewerbsabreden

Ebenfalls abgeschlossen ist die «Untersuchung Engadin II». Die Weko deckte dabei zehn unzulässige Wettbewerbsabreden zwischen den beiden Firmen Rocca + Hotz und der Foffa Conrad auf. Die Verstösse betrafen Ausschreibungen von je fünf Hoch- und Tiefbauprojekten im Oberengadin in den Jahren 2008 bis 2012.

Die beiden Bauunternehmen stimmten bei diesen Projekten die Offertpreise in der Regel so ab, dass das Angebot von Foffa Conrad höher ausfiel als jenes von Rocca + Hotz. In einem Fall war auch P. Lenatti, Hoch- und Tiefbau an der Abrede beteiligt. Die Abreden Korruptionsverdacht Das Bündner Baukartell und die geheimen Listen betrafen sechs Ausschreibungen von Privaten und vier Ausschreibungen von Gemeinden des Oberengadins. Die Auftragswerte der abgesprochenen Bauarbeiten reichten von wenigen 10'000 bis rund 2,5 Millionen Franken.

Foffa Conrad war bereits in der Untersuchung «Engadin I» von der Weko mit 5 Millionen Franken gebüsst worden. Gegen den Entscheid zog sie vor Bundesverwaltungsgericht. Der Fall ist noch hängig.

Diesmal zeigte Foffa Conrad die Abreden Whistleblower Quadroni Es geht an die Existenz selber an und hat mit den Wettbewerbsbehörden kooperiert. Sie erhielt daher für einen Verstoss eine reduzierte Busse, bei den übrigen Verstössen wurde ihr die Busse vollständig erlassen.

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Matthias Pflume, Leiter Extras
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