Wenn das Bundesrats-Wahlkarussell dreht, reden alle mit. Doch bestimmen tun nur wenige und schon gar nicht das Volk. Zwar geistert immer mal wieder der Vorschlag durch die Medien, das Volk solle den Bundesrat wählen, aber kaum jemand hält das politisch für realistisch. Initiativen, die das forderten, wurden schon drei Mal an der Urne abgelehnt: 1900, 1942 und zuletzt 2013. 

Im noch jungen Schweizer Bundesstaat war es zwischen 1851 und 1896 normal, dass amtierende Bundesräte sich nach dem damaligen Wahlrhythmus alle drei Jahre der Gunst der Stimmberechtigten stellen mussten – und zwar als Kandidaten für den Nationalrat. Erst wenn sie vom Volk in die grosse Kammer gewählt worden waren, konnten sie auch wieder als Bundesrat kandidieren. Die Idee: mehr demokratische Legitimation der Exekutive.