«Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat.»

Keiner hat so treffend analysiert, wie schwierig es ist, mit den Mitteln der Rechtspflege so etwas wie Gerechtigkeit zu erreichen, wie das Friedrich Dürrenmatt mit diesem einzigen Satz in seinem Roman «Justiz» geschafft hat. Doch mit der Einführung des Opferhilfegesetzes vor 25 Jahren wurde wenigstens ein Lift dorthin gebaut und die Tür soweit geöffnet, dass es Hoffnung gibt. Dass sich der Staat bei der Verbrechensbekämpfung nicht nur um die Täter kümmert, sondern auch um die Opfer.

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Das war lange nicht so. Vor genau 40 Jahren, 1977, wird Adelheid R. in einer Herbstnacht zuhause im Schlaf von einem vorbestraften Mann überfallen, mit einer Eisenstange geschlagen und schwer verletzt. Der Beobachter schrieb nicht, wie alt die Frau war, aber er wusste, dass Opfer einen Namen brauchen, um wahrgenommen zu werden. Adelheid R. erleidet einen Schädelbruch und liegt mehrere Tage im Koma. Nur wenig später wird der Täter gefasst. Die Justiz funktioniert, der Mann erhält fünf Jahre Zuchthaus. Alles korrekt soweit.

Andres Büchi

Andres Büchi: «Wir können uns nicht beruhigt zurücklehnen».

Quelle: Beobachter
Das Opfer bittet den Beobachter um Hilfe

Aber für Adelheid R., das Opfer, ist das Leben nicht mehr, was es war. Auch ein Jahr nach der Attacke kann sie noch immer erst halbtags arbeiten. Noch immer leidet sie körperlich und seelisch. Ihr Einkommen deckt knapp das Existenzminimum. Und es gibt kaum Aussicht auf Entschädigung oder Genugtuung. Denn einen solchen Anspruch müsste sie in einem Zivilprozess durchsetzen. Aber dafür fehlen Adelheid R. die Mittel und die Unterstützung. Zudem wäre beim Täter nichts zu holen, da er im Gefängnis sitzt.

Die verzweifelte Frau bittet den Beobachter um Hilfe. Redaktor Peter Rippmann prüft den Fall. Für den erfahrenen Journalisten – es gab damals noch keinen Beobachter-Chefredaktor – ist es stossend, dass man in den 70er Jahren «zwar viel über die Wiedereingliederung von Straftätern redet, aber kaum über eine Wiedergutmachung für die Opfer». Der Beobachter beschliesst, etwas zu tun.

Beobachter lancierte Volksinitiative

In aus heutiger Sicht fast unauffälliger Form erscheint am 30. September 1978 ein Artikel unter dem Titel «Wiedergutmachung – Für die Opfer von Verbrechen». Der Artikel beklagt, dass die Zustände für Verbrechensopfer in der Schweiz «unwürdig» seien und andere Länder diesbezüglich deutlich fortschrittlicher. So gab es in Deutschland, der damaligen BRD, bereits seit 1976 ein «Gesetz über die Entschädigung von Opfern von Gewalttaten». So etwas sollte auch die Schweiz anstreben.

Redaktor Rippmann bat die Leserschaft, einen Talon zu unterschreiben und eine solche «Aktion für die Opfer von Verbrechen» mitzutragen. «Bitte als Drucksache mit 20 Rappen frankieren.» Noch gab es keine Gratis-Daumen-rauf-oder-runter-Kommentare. Dennoch war das Echo riesig.

In den Wochen darauf publizierte der Beobachter immer neue Berichte über Menschen, die durch eine Gewalttat geschädigt und mit den Folgen allein gelassen wurden. Knapp sechs Monate nach dem ersten Aufruf lancierte die Zeitschrift die Volksinitiative «Zur Entschädigung der Opfer von Gewaltverbrechen».

Die zentrale Forderung: «Der Bund erlässt ein Gesetz, das die Voraussetzungen regelt, unter denen der Staat die Opfer von vorsätzlichen Straftaten gegen Leib und Leben angemessen entschädigt.» Das Ziel war ambitiös. Eine Verfassungsänderung von 1977 verlangte, dass für eine Initiative nicht mehr nur 50'000 sondern 100'000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Aber keine Partei, keine Interessengruppe, kein Verband stand hinter dem Vorstoss.

Noch immer wenig Hilfe für die Opfer

Am 15. Mai 1979 liegt jedem Beobachter ein Unterschriftenbogen bei. «Seit Jahren setzen sich einsichtige Bürger für neuzeitliche Strafvollzugsmethoden ein», schreibt das Magazin, «aber diese Bemühungen sind nicht immer glaubwürdig, wenn nicht gleichzeitig auch an das Schicksal der Opfer gedacht wird».

38 Jahre später haben wir ein Opferhilfegesetz, aber der Satz hallt noch immer nach. Denn zu oft entsteht auch heute noch der Eindruck, wir würden in unserem Land alles tun, um Gewalttäter möglichst gut zu reintegrieren, während die Opfer vergleichsweise wenig Hilfe finden. Der Fall «Carlos» steht exemplarisch dafür, wie viel wir uns das kosten lassen. Für Zigtausende Franken pro Monat sollte der junge Mann in einem fragwürdigen Sondersetting mit Kickboxen sozialisiert werden – ohne Erfolg.

Auch wenn man das nicht direkt gegenüberstellen kann, nehmen sich die  Entschädigungszahlungen und die Genugtuungen für Opfer demgegenüber vergleichsweise bescheiden aus und bleiben in den meisten Fällen auf einige wenige tausend Franken pro Fall beschränkt.

Die Öffentlichkeit reagiert aber stets sensibel auf solch unterschiedliche Behandlungen von Tätern und Opfern. Das gesunde Volksempfinden, die in jedem Menschen verankerte Hoffnung, der Staat möge Unrecht nicht nur ahnden und möglichst verhindern, sondern auch für ausgleichende Gerechtigkeit sorgen, ist einer der grössten Treiber für das Funktionieren einer Demokratie.

Die Geschichte des Opferhilfegesetzes ist Beleg dafür. Am 27. September 1980 kam die Initiative zustande, mit über 162'000 gültigen Unterschriften. Am 22. Juni 1984 lag der Bundesbeschluss für einen neuen Verfassungsartikel vor.

81 Prozent stimmten dafür

Der Text ging in einem zentralen Punkt sogar über die Initiative hinaus: Nicht nur die Opfer «vorsätzlicher», sondern auch jene «fahrlässig» begangener Straftaten gegen Leib und Leben sollen künftig staatliche Hilfe in Anspruch nehmen können. Der Beobachter zog seine Initiative zugunsten dieses Gegenvorschlags zurück. Und er warb für ein Ja.

Am 2. Dezember 1984 wurde die Opferhilfe angenommen, mit über 81 Prozent Ja-Stimmen. Doch trotz des deutlichen Verdikts sollte es noch weitere acht Jahre dauern, bis auf Januar 1993 endlich das erste Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten in Kraft treten konnte.

Das Gesetz wurde 2009 revidiert und umfasst heute: Moralische Hilfe, also Beratung und Betreuung, Rechtshilfe und besondere Rechte im Strafverfahren sowie materielle Hilfe, darunter Soforthilfe, aber auch Geldleistungen für Entschädigung und Genugtuung.

Opferhilfe nur wenig bekannt

Können wir uns also beruhigt zurücklehnen? Leider nein. Die Opferhilfe braucht dringend einen neuen Schub. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Demoscope ergab 2014, dass nicht mal jeder Zweite weiss, dass es das Opferhilfegesetz überhaupt gibt. Bei den Jungen unter 30 Jahren konnten gar nur 22 Prozent etwas anfangen mit dem Begriff. Den andern war er gänzlich unbekannt.

Zudem zeigte sich in den letzten Jahren, dass auch bei der Opferhilfe gespart wird und dass die Kantone unterschiedlich grosszügig sind.

Erst vor knapp acht Jahren wurden die Maximalbeträge für die Genugtuung auf Fr. 70'000.- Franken für Opfer, bzw. Fr. 35'000.- für Angehörige begrenzt. Die Folge: Die Bemessung der finanziellen Hilfe im Einzelfall wird an diesen Maximalbeträgen ausgerichtet und tendenziell nach unten korrigiert.  Doch die Leiden der Opfer von Gewalttaten, die danach und daraus entstehenden Kosten werden nicht kleiner.

Hohe Kosten für Täter, geringe Summen für Genugtuung

Vor allem aber: Gewaltopfer müssen auch heute noch kämpfen um jeden Franken. Anfang 2013 berichteten wir über eine 29-jährige Frau, die als Kind aufs Schwerste missbraucht worden ist. Mit Anfang 20, im Jahr 2006, zeigte sie den Täter, den Vater einer Freundin, an und verlangte Schadenersatz. Sechs Jahre später bestätigte das Bundesgericht das Urteil: Sechs Jahre Haft wegen mehrfacher Vergewaltigung. Und eine zivilrechtliche Genugtuung für das Opfer in Höhe von Fr. 70'000.-  Diesen Betrag erhoffte sich die Frau danach via Opferhilfegesetz, weil der Täter nicht zahlen konnte.

Aber leider vergeblich. Die Zürcher Justizdirektion wies die Genugtuung ab, weil die Vergewaltigungen vor 2007 stattgefunden hatten. Das war wohl juristisch korrekt – aber war es auch im Sinne des Opferschutzes?

Oder die 48-jährige Nicole Dill. Sie wurde im Jahr 2007 durch drei Armbrustpfeile eines Gewalttäters lebensgefährlich verletzt. Jahrelang musste sie vor Gericht streiten, bis die Unfallversicherung ihre Heilungs- und Therapiekosten übernahm.

Die Tür zur Gerechtigkeit ist vor 25 Jahren mit dem Opferhilfegesetz zwar einen Spalt breit aufgegangen. Aber gegenüber dem Aufwand für die Reintegration der Täter ist das, was wir für die Opfer tun, noch immer nur ein Klacks. Das Armbrustopfer Nicole Dill sagt nach ihrem jahrelangen Kampf: «Die Genugtuungssummen sind nichts im Vergleich zu den Therapiekosten für gewisse Täter.» 

Das ist es, was auch heute noch stossend ist. Jedes Opfer hat Anrecht auf eine anständige Genugtuung, und diese sollte in einer gesunden Relation stehen zu dem, was wir für die Täter tun.

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Jasmine Helbling, Redaktorin
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