Eliane Portmann ist siebenjährig und liebt es, am Brunnen direkt gegenüber ihrem Elternhaus zu spielen. Die Ausserortsstrecke im zürcherischen Turbenthal verläuft an dieser Stelle ziemlich gerade. Als Eliane eines Abends vom Brunnen zurück nach Hause will, rennt sie auf die Strasse – und wird von einem Auto erfasst und weggeschleudert. Eliane muss mit Prellungen, Verletzungen am Becken und einer Hirnerschütterung ins Spital gebracht werden.

Fünf Monate nach dem Unfall erhält Familie Portmann von der Jugendanwaltschaft in Winterthur eine Erziehungsverfügung: «Eliane Portmann lief unter Missachtung des Vortritts unvorsichtig in die Strasse.» Das Mädchen bekommt einen Verweis, zudem werden ihm die Verfahrenskosten von 90 Franken auferlegt.

Nur gerade zwei Wochen zuvor hatte sich in Schaffhausen ein ähnlicher Fall ereignet – ebenfalls mit einem siebenjährigen Mädchen. Susanne Koch lief hinter einem Bus auf einen provisorisch eingezeichneten Fussgängerstreifen, bemerkte das nahende Auto erst im letzten Moment und versuchte, das Trottoir auf der gegenüberliegenden Seite zu erreichen. Sie wurde angefahren und mit Prellungen sowie leichten Gesichtsverletzungen ins Spital gefahren. Die Jugendanwaltschaft Schaffhausen erliess eine Strafverfügung gegen die kleine Susanne. Begründung: unvorsichtiges Überqueren der Fahrbahn.

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«Ich finde das unmenschlich»
Das Vorgehen in Schaffhausen sorgte im letzten Dezember in der ganzen Schweiz für Empörung. Trotz Einsprachen von Susannes Anwalt – er plädiert für Schuldunfähigkeit – kam es schliesslich zur Anklage. Zwar wird von einer Strafe oder Massnahme abgesehen, «aber das Mädchen soll auf seinen Fehler aufmerksam gemacht werden und beim nächsten Mal daran denken, wenn es eine Strasse überquert», so der leitende Jugendanwalt Peter Möller. Das Verfahren soll Mitte Februar abgeschlossen werden. Susannes Mutter, Beatriz Koch, hat kein Verständnis: «Ich finde es unmenschlich, dass ein siebenjähriges Mädchen angeklagt wird.»

In dieselbe Richtung zielt die Kritik von Elianes Vater, Anton Portmann: «Es ist eine Pervertierung des Gesetzes, ein Kind in diesem Alter zur Rechenschaft zu ziehen.» Portmann plädierte ebenfalls für Schuldunfähigkeit und erhob Einsprache bei Denise Proff Hauser, der zuständigen Jugendanwältin der Bezirke Winterthur und Andelfingen. Vorerst ohne Erfolg. «Sie sagte mir damals, dass sie sich lediglich an die gesetzlichen Vorgaben halte und das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht einstellen könne», erinnert sich Portmann.

Tatsächlich sind Kinder gemäss Strafgesetzbuch ab sieben Jahren strafmündig – es können also Strafen oder Massnahmen gegen sie ausgesprochen werden. Die Jugendanwälte verfügen aber über einen gewissen Spielraum: Sie können Kindern eine Arbeitsleistung auferlegen, einen Verweis erteilen oder aber von einer Strafe absehen. Etwa weil das Kind durch den Unfall genügend gestraft wurde. Zudem muss im Einzelfall abgeklärt werden, ob das Kind schuldfähig ist.

Letzteres ist im Fall Turbenthal dann auch geschehen. Denise Proff stellte das Verfahren wegen Schuldunfähigkeit schliesslich doch ein.

Die Jugendanwältin sieht es nun anders
Jugendanwältin Proff würde heute ohnehin andere Massstäbe anwenden. «Interne Diskussionen haben dazu geführt, dass ich bei Verletzungen wie einer Hirnerschütterung abklären würde, ob das Kind dadurch so schwer betroffen worden ist, dass das Verfahren eingestellt werden müsste.» Dass Proff den Antrag auf Schuldunfähigkeit guthiess, kommt nicht von ungefähr: Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Kinder in diesem Alter Geschwindigkeit und Distanz oft noch nicht richtig abschätzen können. «Zudem fehlt ihnen die nötige Reaktionsfähigkeit», sagt der Aargauer Erziehungswissenschaftler Marco Hüttenmoser, der sich seit mehr als 20 Jahren mit Kindern im Strassenverkehr beschäftigt.

Aus diesen Gründen werden solche Fälle oft anders beurteilt. Im Kanton Bern etwa ahnden die Behörden die genannten Fehler im Strassenverkehr erst bei Kindern ab neun Jahren. «Vorher macht das gar keinen Sinn», sagt Jugendstaatsanwalt Christoph Burkhard. Ähnlich tönt es in Baselland und Luzern. Man müsse nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden – ein Unfall sei für das Kind meist Strafe genug. Noch einen Schritt weiter geht der Thurgau: Unfallverursachende Kinder werden hier erst ab zwölf Jahren zur Rechenschaft gezogen.

«Meist Bagatellen»

In ihrer Praxis bestärkt werden diese Kantone durch das revidierte Jugendstrafgesetz, das Anfang 2007 in Kraft treten soll; das Strafmündigkeitsalter wird dann von sieben auf zehn Jahre hinaufgesetzt. «Langjährige Erfahrungen haben gezeigt, dass Fälle, in denen Kinder bis zum zehnten Altersjahr vorsätzliche Straftaten begehen, selten sind und meist Bagatellcharakter haben», so Heinz Sutter vom Bundesamt für Justiz. Zudem sei das heutige Alter für Strafmündigkeit im europäischen Vergleich sehr tief angesetzt.