Mitternacht. Eine Gruppe Jugendlicher steht an einer Bushaltestelle. Sind es einfach Freunde, die sich treffen? Oder haben sie gerade bei der Schlägerei zwei Strassen weiter mitgeprügelt? Plötzlich taucht die Polizei auf und kontrolliert die Gruppe.

Im Jahr 2021 hat die Jugendgewalt zugenommen . Deshalb sind Polizisten öfter an Orten unterwegs, wo sich Jugendliche aufhalten, heisst es bei der Kantonspolizei Bern. Man suche gezielt das Gespräch mit ihnen. Doch welche Rechte und Pflichten gelten für Minderjährige, wenn sie von der Polizei angesprochen oder kontrolliert werden?

Polizei darf nach Ausweis fragen

Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren können verhaftet, angeklagt und verurteilt werden. Denn sie sind strafmündig Schlagen, Kiffen, Sprayen Mit diesen Strafen müssen Jugendliche rechnen . Die Polizei darf sie zur Aufklärung oder Verhinderung einer Straftat anhalten, um ihre Identität abzuklären. Wer sich nicht ausweisen kann, den darf die Polizei auch auf den Posten mitnehmen. Darum empfiehlt es sich, immer einen Ausweis dabeizuhaben.

Anders ist es bei privaten Sicherheitsfirmen. Ihre Vertreter dürfen keinen Ausweis verlangen. Sie dürfen auch nicht nach Namen und Wohnsitz fragen – und schon gar nicht jemanden durchsuchen oder abtasten.

Wie sollen sich Jugendliche gegenüber der Polizei verhalten?

Sie sollten nicht davonrennen und sich höflich und kooperativ verhalten. Wenn die Beamten nicht von sich aus den Grund der Kontrolle bekanntgeben, darf man nachfragen.

Müssen Minderjährige aussagen?

Genauso wie Erwachsene müssen Kinder und Jugendliche nicht aussagen. Es kann besser sein, eine Aussage zu verweigern. Denn alles, was man sagt, kann gegen einen verwendet werden. Besonders wenn die Polizei einen mit einer Straftat konfrontiert, ist es empfehlenswert, nicht auszusagen. Das ist nicht immer ganz einfach – denn die Beamten stellen trotzdem Fragen. Auf jede einzelne kann man antworten: «Ich verweigere die Aussage.»

Checkliste «Polizeiliche Einvernahme» bei Guider

Bei einer Strafuntersuchung ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Können Aussagen wie «Ich kann mich nicht erinnern!» bereits gegen einen verwendet werden? Ist man verpflichtet, das Protokoll zur Einvernahme zu unterschreiben? Beobachter-Abonnenten erhalten die Antworten in der Checkliste «So kommen Sie in der polizeilichen Einvernahme nicht unter die Räder».

Darf man die Polizei filmen?

Immer wieder kursieren Videos auf sozialen Medien, die Polizeieinsätze oder Kontrollen zeigen. Solche Aufnahmen sind heikel. Grundsätzlich darf man Personen ohne deren Einwilligung nicht filmen Urheberrecht Jedes Foto ist geschützt .

Allerdings könnte man argumentieren, dass es bei Polizeieinsätzen ein überwiegendes öffentliches Interesse an solchen Aufnahmen gibt. Die Polizei darf aber in ihrer Arbeit nicht behindert werden, und das Filmmaterial darf nicht verbreitet werden, besonders wenn beteiligte Beamte oder der Drehort identifizierbar sind.

Darf die Polizei persönliche Gegenstände wie das Handy abnehmen und durchsuchen?

Die Polizei darf bei Verdacht auf eine Straftat Taschen und Kleider durchsuchen. Das Smartphone darf sie beschlagnahmen, wenn sie darauf Daten vermutet, die auf Straftaten hinweisen. Es gibt aber keine Pflicht, das Smartphone zu entsperren oder das Passwort zu nennen.

Darf die Polizei Drogentests machen?

Die Polizei kann Drogentests anordnen Cannabis Kiffen und die Konsequenzen und durchführen. Eine Blutprobe hingegen kann nur eine Strafrichterin oder ein Strafrichter anordnen.

Wann darf die Polizei Minderjährige verhaften?

Für eine Verhaftung muss ein konkreter Tatverdacht vorliegen. Dazu braucht es klare Anhaltspunkte, zum Beispiel konkrete Aussagen oder belastende Dokumente. Oder eine Person wird bei einer Straftat ertappt. Blosse Vermutungen reichen nicht.

Müssen die Eltern informiert werden?

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten bei einer Verhaftung grundsätzlich so schnell wie möglich informiert werden. Es liegt aber im Ermessen der Polizei, die Eltern zu kontaktieren. Wenn sie zum Beispiel Beweismaterial vernichten könnten, müssen sie nicht zwingend direkt informiert werden. Bei einer blossen Kontrolle besteht keine Pflicht, die Eltern zu informieren.

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