Das Wichtigste in Kürze: So reagieren Sie
1. Prüfen Sie die Busse auf Echtheit
2. Fechten Sie die Busse an
3. Bezahlen Sie die Busse

1. Fake-Bussen sind möglich

Es kann sein, dass die Busse gar nicht echt ist – Betrüger gibt es überall. Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie am besten online nach dem Absender oder der offiziellen Adresse der ausstellenden Polizeibehörde – und fragen dort nach, ob die Busse wirklich echt ist. Wählen Sie aber nicht die Telefonnummer oder Mailadresse auf der Busse selbst – falls es ein Fake ist, landen Sie vermutlich bei den Betrügern, die sich dann einfach als Polizisten ausgeben.

2. Bussen werden meist per Post zugestellt

Ausländische Behörden dürfen Bussen direkt an die betroffene Person zustellen.

Es kommt aber auch vor, dass die hiesige Polizei an der Tür klingelt und einem das unliebsame Souvenir in die Hand drückt. Das ist ebenfalls zulässig, sofern die Schweiz mit dem Land einen entsprechenden Staatsvertrag abgeschlossen hat – und die ausländische Behörde gestützt darauf um Rechtshilfe ersucht, um die Busse zuzustellen. Aktuell hat die Schweiz mit Frankreich, Liechtenstein, Österreich, der Niederlande und Deutschland Verträge abgeschlossen (siehe mehr weiter unten).

3. Man kann die Busse bestreiten

Wenn die Busse echt ist, also tatsächlich von offizieller Stelle kommt, sollten Sie sie nicht ignorieren – auch wenn Sie nicht damit einverstanden sind. Fehler kommen vor. Es kann zum Beispiel sein, dass Sie zum besagten Zeitpunkt gar nicht im Ausland waren.

Werfen Sie die Busse dennoch nicht vorschnell weg. Wenn der Vorwurf nicht stimmt, bestreiten Sie ihn am besten fristgerecht, schriftlich und eingeschrieben – in der jeweiligen Landessprache. Ein Online-Übersetzer kann dabei helfen. Wenn Sie entlastende Beweise haben, schadet es nicht, sie in Kopie gleich mitzuschicken.

4. Gerechtfertigte Bussen besser zahlen

Wenn Sie tatsächlich am Ort des Geschehens waren und gegen die Vorschriften verstossen haben, bezahlen Sie die Busse am besten – und zwar sofort. Denn sonst drohen unangenehme Konsequenzen, vor allem wenn Sie wieder einmal ins betreffende Land einreisen wollen (siehe Punkt 5).

Mehr zum Thema «Verkehrsbussen aus dem Ausland» bei Guider

Wie hoch kann eine Busse aus dem Ausland sein? Was kann drohen, wenn man nicht zahlt? Lesen Sie als Beobachter-Abonnent weiter zum Thema «Verkehrsbussen aus dem Ausland» oder kontaktieren Sie unsere Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten.

5. Wer nicht zahlt, muss mit happigen Folgen rechnen

Wenn Sie die Busse nicht bestreiten und auch nicht zahlen, müssen Sie Ärger gewärtigen. Man kann Sie ins ausländische Fahndungssystem eintragen, Sie müssen hohe Mahngebühren zahlen oder werden bei der nächsten Einreise überrascht. Man lässt Sie vielleicht nicht einreisen, verhaftet Sie oder beschlagnahmt Ihr Auto.

6. Nicht alle Bussen können hier durchgesetzt werden

Bussen aus dem Ausland können nur vollstreckt werden, wenn das in einem Staatsvertrag vorgesehen ist. Aktuell ist das bei Frankreich, Österreich, Liechtenstein, den Niederlanden und Deutschland der Fall. In der Schweiz dürfen also nur Bussen aus diesen Ländern direkt einkassiert werden. Andere Länder wie etwa Italien können ihre Bussen zwar in die Schweiz senden, hier aber nicht vollstrecken. Im Ursprungsland allerdings können sie weiter durchgesetzt werden – zum Beispiel bei der Grenzkontrolle bei der Einreise.

7. Inkassogebühren kann man bestreiten

Einige Gemeinden beauftragen eine Firma, um die Bussen einzutreiben. Wenn Sie Post von einem Inkassobüro bekommen, zahlen Sie am besten nur den Betrag der Busse – sofern sie gerechtfertigt ist. Je nachdem schuldet man gemäss ausländischem Recht noch Mahnspesen oder Gebühren. Inkassogebühren – wie etwa für den Verzugsschaden – können Sie bestreiten.

8. Sich vorbereiten lohnt sich

Die Verkehrsregeln variieren von Land zu Land – wie auch die Folgen, wenn man dagegen verstösst. Wer sich vorgängig etwas mit den geltenden Verkehrsregeln der Feriendestination vertraut macht, fährt auf jeden Fall besser. Das gilt auch für Länder, die man nur durchquert.

Weitere Informationen

Beim Touring Club Schweiz (TCS) finden Sie die aktuell geltenden Verkehrsregeln von Albanien bis Zypern.

Was gilt bei den Nachbarländern?

  • Italien: Zum Verhängnis werden können einem die «zone a traffico limitato», abgekürzt ZTL. Solche Fahrverbote gibt es etwa in Rom, Mailand, Florenz, Genua, Bologna sowie in weiteren Städten. Wer das Schild übersieht, hat Pech; viele Navigationsgeräte erkennen die Zonen nicht. Auf der italienischen Autobahn gibt es unzählige Mautstellen: Die Barrieren öffnen auch, wenn die Zahlung per Kreditkarte fehlgeschlagen ist. Nachgefordert wird dann per Post.
    Tipp: Es lohnt sich, alle Quittungen der Mautstellen aufzubewahren. Es kommt vor, dass man noch Jahre später eine Mahnung erhält, obwohl man bezahlt hat.
  • Frankreich: Das Fahren auf der Autobahn kostet – per Cash oder Kreditkarte. Bussen gibts für Essen, Smartphone in der Hand, Schminken am Steuer, Fahren mit Flipflops – auch an der Ampel, bei ausgeschaltetem Motor. Kopfhörer und Headsets sind verboten.
    Tipp: Fahren Sie nicht zu schnell, das wird teuer. Ab 40 Kilometer zu viel auf dem Tacho kann einem die französische Polizei den Ausweis auf der Stelle abknöpfen.
  • Deutschland: Die Autobahn kann man gratis befahren. Das Tempolimit 130 ist bloss eine Empfehlung. Während der Fahrt darf das Handy nicht in der Hand gehalten werden, auch an Ampeln nicht. Auf das Navi darf man nur einen kurzen Blick werfen. In gut 50 Städten – etwa München, Stuttgart, Köln und Berlin – kann man nur mit einer Umweltplakette fahren. Die gibt es in Rot, Gelb und Grün, abhängig vom Schadstoffausstoss des Autos. An den meisten Orten braucht es die grüne – sonst droht eine Busse.
    Tipp: Fahren Sie nur so schnell, wie es Wetter und Strassenzustand erlauben – auch wenn es auf Autobahnen grundsätzlich kein Tempolimit gibt. Bei Schnee, Regen oder Nebel gilt Tempo 50.
  • Österreich: Wer hier unterwegs ist, darf nachts nicht hupen. In Wien ist es auch tagsüber verboten. Einen stehenden Schulbus darf man nicht überholen. Nur mit Vignette, genannt «Pickerl», darf man auf die Autobahn. Wenn sie fehlt, kostet das 120 Euro.
    Tipp: Falls die Vignette beschädigt oder inkorrekt angebracht ist, ist sie ungültig. Seit 2024 können auch Tages-Vignetten bezogen werden – allerdings nur online.

 

Der Beobachter-Newsletter – wissen, was wichtig ist.

Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.

Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.

Jetzt gratis abonnieren