Einmal über die Grenze und die Pferdestärken auskosten: Die deutschen Autobahnen ohne Tempolimit sind ein Traum für viele Schweizer Sportwagen-Fans. Aber auch bei unserem nördlichen Nachbarn gibt es Strassenabschnitte, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit gilt.

Wer sich in Deutschland eine Busse holte, konnte sie bis heute aber im Prinzip ignorieren. Deutschland war es nicht möglich, Bussen direkt in der Schweiz einzutreiben. Das Gleiche galt bei deutschen Temposündern auf Schweizer Strassen.

Bussen ab 70 Euro direkt eintreiben

Ab dem 1. Mai 2024 soll sich das jetzt ändern. Dafür sorgt das neue Abkommen zur «Intensivierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz» zwischen der Schweiz und Deutschland. Damit können Schweizer Behörden Bussen von über 70 Euro aus Deutschland direkt bei hier ansässigen Verkehrssündern eintreiben.

Das gilt auch für den umgekehrten Fall: Wenn eine Deutsche ein Verkehrsdelikt in der Schweiz begeht, könne die deutschen Behörden sie für Bussen ab 80 Franken direkt belangen.

Ähnliche Abkommen hat die Schweiz bereits mit Österreich, Frankreich, Liechtenstein und den Niederlanden.

Vor allem Schweizer Behörden profitieren

Die neue Regelung dürfte vor allem Geld in Schweizer Kassen spülen, weil der Grenzbetrag von 80 Franken hierzulande schnell erreicht ist: Eine Geschwindigkeitsübertretung von 6 bis 10 Kilometern pro Stunde ausserorts kostet zum Beispiel 100 Franken. In Deutschland kostet dieselbe Übertretung 20 Euro.

Ganz so problemlos ist es übrigens auch heute nicht, wenn man Bussen aus Deutschland einfach zur Seite legt. Säumige Zahler laufen Gefahr, im deutschen Fahndungssystem zu landen – und beim nächsten Grenzübertritt festgehalten, im schlimmsten Fall sogar verhaftet zu werden. Ganz sicher schlägt der deutsche Zoll oder die deutsche Polizei eine Gebühr auf den Bussenbetrag, sollte sie einen erwischen. Möglich ist auch, dass das Auto beschlagnahmt wird. Mehr dazu erfährt man in unserem Artikel «Busse aus dem Ausland einfach ignorieren?».